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AB 144788

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Diese Motion ist eigentlich unter den gleichen Vorzeichen wie die letzte zu betrachten. Sie wurde ebenfalls im Jahr 2011 eingereicht und wurde im April 2013 im Nationalrat angenommen.

Was will diese Motion? Sie beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern ab sofort nicht mehr auf die Kantone verteilt werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen, und der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.

Diese Motion stützt sich auf die Erfahrungszahlen von längst zurückliegenden Jahren und zeigt einen eklatanten Unterschied auf zwischen den Beschwerdequoten bei Nichteintretensentscheiden, die in Empfangszentren gefällt werden, und solchen, die erst gefällt werden, wenn die Leute schon auf die Kantone verteilt worden sind.

Ich habe es schon bei der vorhergehenden Motion gesagt: Ich glaube, dass sich von 2011 bis 2014 vieles verändert hat. Ihre Kommission anerkennt die Anstrengungen des Bundesrates, im Rahmen des geltenden Rechts Asylgesuche von Personen aus sicheren Ländern prioritär zu behandeln und dadurch eine Verteilung auf die Kantone zu verhindern. So hat der Bundesrat denn auch schon am 20. August 2012 für Asylsuchende aus den Balkanstaaten in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes das 48-Stunden-Verfahren eingeführt.

In seinem Vernehmlassungsentwurf zur Neustrukturierung des Asylbereichs hat der Bundesrat 2013 vorgeschlagen, 60 Prozent der Asylsuchenden in den Bundesstrukturen unterzubringen und das aktuelle Platzangebot in Bundeszentren von gegenwärtig 1200 Plätzen auf deren 5000 auszubauen. Somit sollen nur noch diejenigen Personen auf die Kantone verteilt werden, die voraussichtlich in der Schweiz bleiben können.

Die Kommission unterstützt diesen Weg, den der Bundesrat eingeschlagen hat. Warum unterstützen wir denn diese Motion trotzdem? Wie bei der vorangegangenen Motion ist Ihre Kommission der Ansicht, dass damit dem Bundesrat für diese schwierige Umsetzung, für die Realisierung der Asylzentren, der Rücken gestärkt wird.

Ihre Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.

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