Maier Thomas · Nationalrat · 2014-05-05
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-05
Wortprotokoll
Gerne stelle ich Ihnen als Sprecher Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold" oder kürzer und einfacher die Gold-Initiative vor. Ich werde kurz darlegen, was die Initiative fordert. Im Anschluss daran fasse ich zusammen, wieso der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung empfiehlt und mit welchen Argumenten Ihre [PAGE 586] WAK, wie im Übrigen auch der Ständerat, zum gleichen Beschluss gelangt ist.
Die Gold-Initiative verlangt, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten muss und dass diese Goldreserven in Zukunft nicht mehr verkauft werden dürfen. Sie verlangt zudem, dass die Reserven zwingend in der Schweiz zu halten sind. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes und wurde am 20. März 2013 mit 106 052 gültigen Unterschriften eingereicht.
Der Bundesrat beschloss im letzten November, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die WAK-SR hat nach Hearings, in denen sich beispielsweise das Initiativkomitee sowie die SNB äussern konnten, dem Ständerat mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Diesem Antrag ist der Ständerat am 6. März 2014 ohne Gegenstimme gefolgt.
Fakt ist, dass die Gold-Initiative unser heutiges, in der Regel sehr erfolgreiches Währungs- und Notenbanksystem fundamental infrage stellt. Die Initiantinnen und Initianten gehen davon aus, dass die Goldreserven grundsätzlich die Währungsstabilität erhöhen. Der Bundesrat, Experten wie auch Ihre Kommission halten fest, dass Gold für die Stabilität von Währungen schon lange keine Rolle mehr spielt. Die SNB hat den Auftrag, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zwischen Stabilität und dem Goldanteil in der Bilanz der SNB besteht aber kein Zusammenhang. Preisstabilität wird vielmehr dadurch sichergestellt, dass die SNB als unabhängige Institution die Wirtschaft angemessen mit Geld versorgt und durch eine klare und transparente Geld- und Währungspolitik das Vertrauen in die Wertbeständigkeit des Schweizerfrankens sichert.
Ein hoher und unverkäuflicher Anteil von Gold an den Aktiven würde die Geld- und Währungspolitik und damit die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bedeutend erschweren. Ende 2013 hielt die SNB beispielsweise 7,3 Prozent ihrer Aktiven in Gold. Um einen Anteil von 20 Prozent zu erreichen, müsste sie Währungsreserven für 63 Milliarden Franken verkaufen. Ein starrer Mindestanteil von anschliessend unverkäuflichem Gold in der Bilanz der SNB schmälert die Glaubwürdigkeit wie auch die Flexibilität der Geldpolitik. Diese Verbindung eines Mindestanteils von 20 Prozent mit der Unverkäuflichkeit würde bedeuten, dass der Anteil des Goldes in der Bilanz über die Zeit zunehmen würde. Bei einer Lockerung der Geldpolitik oder wenn die Goldpreise fallen würden, müsste die SNB zusätzlich Gold einkaufen. Dies würde dazu führen, dass wir langfristig über 20 Prozent, vielleicht gegen 40 oder 50 Prozent unverkäufliches Gold in der Bilanz hätten.
Abschliessend lässt sich das Fazit Ihrer WAK so zusammenfassen: Es ist zwar richtig, dass das Gold gemäss Marktwert in der Bilanz der SNB eingestellt ist. Wenn aber die SNB das Gold nicht bewirtschaften kann, ist es ein Klumpen in der Bilanz ohne weiteren Wert.
Noch ein paar Worte zur Lagerung im Inland: Derzeit lagert die SNB rund 300 Tonnen ihrer insgesamt 1040 Tonnen Gold im Ausland, nämlich 200 Tonnen in Grossbritannien bei der Bank of England und 100 Tonnen in Kanada bei der Bank of Canada. Diese geografische Diversifikation ist auch eine Frage der Risikodiversifikation. Im Übrigen tun es viele Länder auch so wie die Schweiz.
Für sich allein genommen ist Gold im Übrigen auch eine sehr riskante Anlage. Gold hat im letzten Jahr innerhalb eines Jahres etwa 30 Prozent seines Wertes verloren. Diverse Kurven zeigen klar, dass Gold zu den volatilsten Anlagen gehört, die überhaupt möglich sind. Für sich allein genommen gehört Gold zu den schwankungsanfälligsten und damit riskantesten Anlagen in der Bilanz der Schweizerischen Nationalbank. Bei einem hohen Goldanteil würde deshalb das Anlagerisiko steigen, die Rendite aber abnehmen, weil Gold keine laufenden Erträge in Form von Zinsen oder Dividenden abwirft. Das wäre das pure Gegenteil von Stabilität und damit dessen, was die Initianten erreichen wollen. Damit reiht sich die Gold-Initiative leider, muss man sagen, in eine Menge von Vorstössen und Initiativen ein, die sich zwar hehre Ziele setzen, mit den vorgeschlagenen Mitteln aber das exakte Gegenteil erreichen.
Für die Geldpolitik hat Gold keine Bedeutung mehr. Massnahmen wie die Mindestkurspolitik gegenüber dem Euro oder weitreichende Vorkehrungen zur Sicherung der Finanzstabilität könnte die SNB nicht mehr mit derselben Entschiedenheit ankündigen und durchsetzen. Eine solche Geldpolitik auch zur Unterstützung der Wirtschaft wäre also mit der Gold-Initiative nicht mehr möglich.
Ich möchte abschliessend noch auf die Bedeutung von Gold für die Geldpolitik zurückkommen. Wer diese Volksinitiative studiert, kommt nämlich nicht darum herum, ein paar geschichtliche Aspekte zu betrachten. Faktisch will die Volksinitiative das Rad der Geschichte zurückdrehen. Noch im 19. Jahrhundert war gedrucktes Geld faktisch nur ein Check, und jede Zentralbank musste so viel Gold halten, dass sie jederzeit jede Note in echtes, physisches Gold tauschen konnte. Bis 1971 galt international der sogenannte Gold-Dollar-Standard, man verzichtete aber auf die Tauschpflicht. Dieses Währungsregime war durch zahlreiche Krisen geprägt, und häufig kamen die Notenbanken unter Druck, die Zinsen ohne Rücksicht auf die Konjunkturlage zu erhöhen, um Goldabflüsse zu verhindern.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung am 1. Januar 2000 wurde die Aufhebung der Goldbindung dann endlich auch formal nachvollzogen. Das neue Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) setzte die Aufhebung der Goldbindung auf Gesetzesstufe um. Nach Artikel 2 Buchstabe b und Artikel 3 Absatz 2 gelten die von der SNB ausgegebenen Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel mit unbeschränkter Annahmepflicht. Damit wurde auf Gesetzesstufe ein Ersatz für die aufgehobene Einlösepflicht geschaffen. Da die SNB einen Teil der Währungsreserven in Gold halten muss, behält Gold jedoch eine gewisse Sonderposition, die es von anderen Reservemitteln unterscheidet. In der Botschaft vom 20. November 1996 über die neue Bundesverfassung ist festgehalten, dass die Bildung ausreichender Währungsreserven geeignet ist, das öffentliche Vertrauen in das staatliche Geld zu fördern, und damit ein funktionales Äquivalent für die aufgehobene Golddeckungspflicht darstellt.
Keinen direkten, aber einen indirekten Zusammenhang hat die Volksinitiative wohl mit den weltweit geführten Diskussionen, inwiefern die Zentral- und Notenbanken weiter so unabhängig agieren können sollen. Fakt ist, dass die Macht der Zentralbanken in den letzten Jahren eher zugenommen hat. Wir meinen, dass genau diese Unabhängigkeit auch eine Stärke der Schweizerischen Nationalbank war und ist. Wir sehen überhaupt keinen Anlass, hier so massiv einzugreifen.
Im Sinne dieser Ausführungen empfiehlt Ihnen Ihre WAK mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Gold-Initiative abzulehnen.