Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-05-05
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-05
Wortprotokoll
Soeben, Herr Reimann, haben Sie eigentlich gesagt, dass in Zukunft nach Ihrem Sinn der Souverän die Geld- und Währungspolitik festlegen solle, dann komme es wahrscheinlich besser heraus, als wenn es die heutige unabhängige Zentralbank, die Schweizerische Nationalbank, mache.
Einen Vorwurf von Ihnen möchte ich gerade faktisch entkräften: Sie haben des Weiteren ausgeführt, dass mit der neuen Bundesverfassung quasi heimlich die Goldbindung aufgehoben worden sei. Dem ist nicht so. Genau dieser Frage bin ich nachgegangen, und ich bin jetzt gerade froh, dass ich nach Ihnen sprechen darf. In der relativ kurzen Abstimmungsbotschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung wurde immerhin darauf hingewiesen: "Währungsordnung: Die seit Jahrzehnten praktisch bedeutungslose Einlösungspflicht für Banknoten und die ebenfalls überholte Goldbindung des Frankens werden aufgehoben. Die Nationalbank muss weiterhin ausreichende Währungsreserven bilden, einen Teil davon in Gold, Artikel 99." Sämtliche Bürgerinnen und Bürger, die abgestimmt haben, wurden explizit durch die bundesrätlichen Erläuterungen auf diese Neuerungen im Verfassungsrecht hingewiesen. Sie haben also en connaissance de cause abgestimmt.
Was auch noch dazu ausgeführt werden kann, ist Folgendes: In der Botschaft des Bundesrates zur Initiative, die wir heute beraten, ist der Hinweis auf die Parlamentsdebatten nicht ausgeführt. Das hat mich in der Vorbereitung auf die heutige Debatte aber interessiert. Der Verfassungsentwurf kam nämlich, soweit ich das nachvollzogen habe, ohne diesen Passus der Haltung eines Teils der Reserven als Goldreserven in die eidgenössischen Räte. Dann wurde im Parlament, insbesondere aus psychologischen Gründen, der Zusatz eingefügt, weil die Haltung einer Goldreserve durch die Schweizerische Nationalbank auch ohne Golddeckungspflicht Realität sei; da gab es insbesondere ein Votum der damaligen Ständerätin Vreni Spoerry, nachzulesen im [PAGE 596] Amtlichen Bulletin in der Debatte zur Verfassungsreform. Im Nationalrat war insbesondere genau diese Frage heftig umstritten, um die sich jetzt auch diese Initiative dreht, ob und wie der Teil der Reserven, der in Gold gehalten werden muss - auch nach der heutigen Verfassung -, quantifiziert werden soll; das war eine heftige Debatte im Nationalrat. Schliesslich setzte sich die Einsicht durch, dass die Frage der Haltung einer angemessenen Reserve in Gold von der jeweiligen Situation abhänge und daher von der Schweizerischen Nationalbank konkretisiert werden müsse.
Zur Beurteilung der heutigen Situation: Gerade die letzten 15 Jahre seit der Abstimmung zur neuen Bundesverfassung haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Schweizerische Nationalbank in aller Unabhängigkeit rasch und situativ auf sich verändernde geld- und währungspolitische Verhältnisse reagieren und einwirken kann, dass sie vor allem aktiv intervenieren kann. Vieles wurde gesagt, auch schon bei der Spekulationsblase 2001 und dann vor allem bei der Finanzkrise 2008 und beim Frankenpaket 2011 mit der Untergrenze, die aus Sicht der SP auch höher gehalten werden müsste, als sie heute ist, im Interesse unserer Exportwirtschaft, der Industrie und des Erhalts von Arbeitsplätzen. Diese Initiative mit dem Titel "Rettet unser Schweizer Gold" will in Tat und Wahrheit die Unabhängigkeit und den Handlungsspielraum der Nationalbank einschränken. Das verhehlt sie auch nicht. Damit würde sie aber das Gesamtinteresse des Landes schwerwiegend und langfristig massiv gefährden.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Anträgen der vorberatenden Kommission sowie den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.