Lexipedia

Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-05-05

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-05-05

Wortprotokoll

Mit der Aufwandbesteuerung werden ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz besteuert, die hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Massgebend sind dabei nicht ihre Einkünfte in der Schweiz, sondern ihre Ausgaben. Dieses Instrument betrifft daher im Wesentlichen Personen im Ruhestand, Kunstschaffende und Sportler.

Die Aufwandbesteuerung ist weder pauschal festgelegt, noch ist sie das Ergebnis willkürlicher Verhandlungen, wie das irrtümlicherweise vielfach angenommen wird. Der Aufwand der Pauschalbesteuerten wird mit dem gleichen Tarif besteuert wie das ordentliche Einkommen der Schweizer Steuerpflichtigen. Die Steuerbemessungsgrundlage wird aus den Lebenshaltungskosten der Steuerpflichtigen ermittelt und enthält sämtliche Ausgaben sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Diese Besteuerungsform gibt es auch bereits sehr lange: auf kantonaler Ebene seit 1862 und auf nationaler Ebene seit 1934. Ausländische Einkünfte oder Immobilien von Personen, die in der Schweiz nach dem Aufwand besteuert werden, unterliegen in dem Land der Besteuerung, in dem sie erzielt werden oder gelegen sind. Wenn beispielsweise ein in der Schweiz wohnhafter deutscher Sportler im Ausland ein Turnier oder ein Rennen gewinnt, dann unterliegt sein Gewinn der Quellenbesteuerung des Landes, in dem das Turnier oder das Rennen stattgefunden hat. Er wird dort also für das, was er verdient hat, an der Quelle besteuert.

In mehreren Kantonen wurden Volksinitiativen zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung lanciert. Gewisse Kantone haben sie aufgehoben, andere - weit mehr - haben sich jedoch für ihre Beibehaltung entschieden und die Mindestbemessungsgrundlagen dafür angehoben und angepasst.

Die Anwendung der Aufwandbesteuerung wurde 2012 schweizweit verschärft. Gemäss dem geänderten Gesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, muss die Steuerbemessungsgrundlage neu mindestens 400 000 Franken oder das Siebenfache des jährlichen Mietzinses betragen, falls dieser Betrag höher ist. Nach dem Aufwand besteuerte Personen dürfen zudem keine Abzüge geltend machen.

Es geht bei den Pauschalbesteuerten um hohe Steuerbeträge. 2012 wurden in der Schweiz rund 5500 Personen nach dem Aufwand besteuert, und dieses Instrument generierte 695 Millionen Franken - das haben wir bereits gehört -, die zwischen den Kantonen mit 313 Millionen, den Gemeinden mit 170 Millionen und dem Bund mit rund 212 Millionen Franken aufgeteilt wurden.

Es gibt bei der Abschaffung der Pauschalbesteuerung Risiken. Nach dem Aufwand besteuerte Personen sind besonders mobil. 98 Prozent von ihnen besitzen mindestens einen weiteren Wohnsitz im Ausland. Diese Personen sind als Steuerzahler überall begehrt. Ihr Wegzug würde die Gemeinden, die Kantone und den Bund um erhebliche Steuereinnahmen bringen. Es wären damit auch viele Arbeitsplätze in verschiedensten Bereichen gefährdet; man spricht von 20 000 bis 30 000 Arbeitsplätzen in mehreren Wirtschaftssektoren - dies insbesondere in ländlichen Regionen, und das ist doch auch zu betonen.

Nochmals zu den Auswirkungen der Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich: Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass jeder Kanton in der Wahl des Steuersystems frei ist. Jeder Kanton kann heute selber entscheiden; die einen Kantone behalten die Besteuerung nach dem Aufwand bei, andere Kantone schaffen sie ab. Es ist klar, dass das beim Kanton Zürich nicht gross ins Gewicht fällt; das wurde auch bereits gesagt. Für die ländlichen und die Gebirgskantone sind die Einnahmen aus der Pauschalbesteuerung aber doch wesentlich.

Die Zahlen für den Kanton Zürich wurden bereits genannt, ich möchte sie nicht wiederholen, aber eines doch noch festhalten: Unterdessen muss man zur Kenntnis nehmen, dass ungefähr die Hälfte der Pauschalbesteuerten im Kanton Zürich aus dem Kanton Zürich weggezogen ist und dass die Steuereinnahmen zurückgegangen sind. Natürlich trifft es zu, dass die Wohnungen oder Liegenschaften, die von den Pauschalbesteuerten aufgegeben werden, durch andere Leute wieder bezogen oder bewohnt werden. Aber es kommt dann noch darauf an, woher diese Leute kommen. Wenn sie aus dem Ausland in die Schweiz oder in den Kanton Zürich ziehen, dann sind das zusätzliche Steuerzahler; wenn sie sich nur innerhalb des Kantons Zürich bewegen, dann sind sie nicht zusätzliche Steuerzahler, dann haben sie bereits im Kanton Zürich Steuern bezahlt. Wenn das über die gesamte Schweiz betrachtet wird, gilt das Gleiche. Auch hier muss man also sehr stark differenzieren, um eine Rechnung machen zu können. Die Steuererträge der Personen, die neu in diese Liegenschaften oder Wohnungen einziehen, können nicht einfach aufsummiert werden.

Schliesslich ist auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der nach dem Aufwand besteuerten Personen hinzuweisen. Sie bezahlen zwischen 25 und 30 Millionen Franken an die AHV; sie sorgen nach Schätzungen für einen Umsatz von 1,7 Milliarden Franken in der Hotellerie, der Freizeitbranche und im Handel; sie bezahlen rund 300 Millionen Franken Mehrwertsteuer und geben rund 470 Millionen Franken an Sponsorengeldern für kulturelle, soziale oder wissenschaftliche Zwecke aus. Das ist für den ländlichen Raum und für die Täler in den Bergregionen schon von Bedeutung. Viele Anlässe, Events können so auch aufrechterhalten und weiterbetrieben werden, weil dieses Sponsoring eine wirklich bedeutende Rolle spielt.

Die Initiative will nun die Besteuerung nach dem Aufwand abschaffen. Die Folgen davon zeigen sich im Kanton Zürich: Die Pauschalbesteuerten ziehen zu einem grossen Teil weg, und die Steuereinnahmen gehen schlussendlich zurück. Das wollen wir von der BDP-Fraktion nicht.

Wir empfehlen Ihnen daher geschlossen die Ablehnung der Initiative.