Lexipedia

Berset Alain · Bundesrat · 2014-06-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-06-10

Wortprotokoll

Die Kinder in der Schweiz sind vor gefährlichen Spielzeugen genauso gut geschützt wie die Kinder in Island, Norwegen und der EU - dies dank gleichwertiger rechtlicher Bestimmungen. Zwischen der EU und der Schweiz besteht zudem ein Abkommen, welches die Marktaufsichtsbehörden zur gegenseitigen Information verpflichtet, falls ein Spielzeug die Gesundheit der Menschen gefährdet. Schweizer Betriebe sind ausserdem verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls diese die Gesundheit gefährden. Sie müssen die Vollzugsbehörden unverzüglich darüber informieren. Nötigenfalls erfolgt eine öffentliche Warnung. Der Bund strebt eine Teilnahme am Schnellwarnsystem Rapex an. Das ist auch Gegenstand der Verhandlungen mit der EU. Die Weiterführung dieser Gespräche ist aber abhängig von den Verhandlungen mit der EU über die institutionellen Fragen.