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Berset Alain · Bundesrat · 2014-06-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-06-10

Wortprotokoll

Entschliesst sich ein Arzt zur Beihilfe zum Suizid, muss er vorgängig namentlich geprüft haben, ob die Erkrankung der Patientin oder des Patienten die Annahme rechtfertigt, dass das Lebensende nahe ist. Hierzu gibt es Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften. Angesichts dieser Rechtslage drängt sich die Bewertung von Bestrebungen eines privaten Vereins durch den Bundesrat nicht auf. Der Thematik der Altersdepression wird sowohl im Rahmen der bereits laufenden Arbeiten im Auftrag des Dialoges "Nationale Gesundheitspolitik" zur besseren Koordination der Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen wie auch bei der Erarbeitung des Aktionsplans zur Suizidprävention eine grosse Bedeutung zukommen. Erste Vorschläge für die Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten oder die Lancierung neuer Massnahmen in diesem Bereich werden dem Dialog "Nationale Gesundheitspolitik" im November 2014 unterbreitet. Die Arbeiten am Aktionsplan Suizidprävention werden im Laufe des zweiten Quartals 2014 aufgenommen werden.