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Berset Alain · Bundesrat · 2014-06-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-06-10

Wortprotokoll

Nach Artikel 100 der Strahlenschutzverordnung sorgt die Aufsichtsbehörde dafür, dass die betroffenen Personen und Kantone sowie die Bevölkerung über radiologische oder technische Störfälle rechtzeitig informiert werden. Entsprechend muss das Bundesamt für Gesundheit bei einer Gefährdung der Bevölkerung oder bei einem Ereignis von gesamtschweizerischer Tragweite direkt und unverzüglich informieren.

Die radioaktiven Abfälle, die in Biel gefunden wurden, stellten eine sehr geringe Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Umwelt dar. Die in solchen Fällen vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Arbeiter wurden rasch ergriffen. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Bevölkerung und insbesondere die Personen, die in der Nähe dieser Bauzone leben oder arbeiten, früher über die Situation und die getroffenen Massnahmen hätten informiert werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Der Bundesrat verpflichtet sich, die Situation zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen, um künftig eine raschere und transparentere Kommunikation zu gewährleisten.