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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-25

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-25

Wortprotokoll

Zuerst zur juristischen Frage: Gemäss registerrechtlicher Praxis würde eine privatrechtliche "Stiftung Schweiz" nicht akzeptiert. Ihnen als Gesetzgeber bleibt es jedoch unbenommen, von dieser privatrechtlichen Ordnung im öffentlich-rechtlichen Bereich abzuweichen. Dieser Name ist also möglich.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Name, den die Mehrheit beantragt, aus zwei Gründen vorzuziehen ist:

1. Der Name ist jetzt bekannt; er hat sich durchgesetzt. Wenn man ihn jetzt ändert, könnte vermutet werden, man wolle nicht zu dieser Solidarität stehen.

2. Wir haben Anlass, der Meinung zu sein, das Wort Solidarität komme beim Volk nicht so schlecht an, wie man das vielleicht in der Politik hin und wieder meint. Ich glaube, das Volk hält von diesem Begriff mehr als ein grosser Teil der Leute in diesem Saale.

Fazit: Für uns ist die Namensgebung keine Glaubensfrage. Ich sage immer: Wichtiger als der Name ist das, was man aus einem Namen macht. Namen wie "Pro Helvetia" oder "Schweizerischer Nationalfonds" sagen auch nicht sehr viel aus; aber durch die Praxis weiss man genau, was darunter zu verstehen ist. [PAGE 1159]

Der Bundesrat könnte deshalb durchaus auch mit der Lösung gemäss Minderheit leben - obwohl ich persönlich diejenige gemäss Mehrheit vorziehen würde. Wenn es auf diese Weise jedoch einigen von Ihnen leichter fällt, zu diesem Projekt zu stehen, bin ich auch mit dem anderen Namen einverstanden.