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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-11-26

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-26

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, alle Minderheitsanträge abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Was die Minderheit I betrifft, so ist deren Antrag, Sie haben es heute Morgen bereits ausführlich gehört, einzig politisch motiviert. Ihre Absicht ist es, im Rahmen der anstehenden Abstimmung zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" ausführen zu können, dass es in unserem Land am Schutz Minderjähriger und besonders [PAGE 1809] schutzbedürftiger Personen vor Sexualstraftätern fehle. Solch politisch-taktische Manöver lehnt unsere Fraktion entschieden ab.

Heute geht es darum, dass wir die Vorlagen 1 und 4 wieder zusammenfügen. Damit wird ein wirksamer und umfassender Schutz von Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen vor Sexualstraftätern geschaffen. Und, das ist auch wichtig, dieser Schutz kann mit der Gesetzesrevision gemäss dem Entwurf des Bundesrates rasch, jedenfalls viel schneller erreicht werden, als das mit der Umsetzung der Volksinitiative, sofern diese denn überhaupt angenommen werden sollte, der Fall wäre.

Zusammengefasst: Der wirksame Schutz potenzieller Opfer geht taktisch-politisch motivierten Überlegungen und Winkelzügen ohne Wenn und Aber vor. Die Sache und das Ziel der Gesetzesrevision sind zu ernst, als dass man sie politischen Interessen opfern dürfte. Ich ersuche Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit I (Rickli Natalie) abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Ebenso abzulehnen sind die Anträge der Minderheiten II (Rickli Natalie) und III (Vischer Daniel). Der Antrag der Minderheit II ist abzulehnen, weil er inhaltlich der Volksinitiative entspricht, mithin also nicht verhältnismässig ist. Andererseits - und ich betone das - ist es sehr wohl möglich, ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot auszusprechen, wenn bereits im Zeitpunkt des Urteils zu erwarten ist, dass die Verbotsdauer von zehn Jahren zur Abwendung der vom Täter ausgehenden Gefahr nicht ausreicht und so das Gericht ein lebenslängliches Verbot aussprechen kann, oder wenn das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde jeweils über eine Verlängerung von höchstens fünf Jahren befinden muss, was letztlich ebenfalls in einem lebenslänglichen Verbot münden kann.

Schliesslich ist auch - ich habe es gesagt - der Antrag der Minderheit III abzulehnen. Ein zwingendes zehnjähriges Verbot bei Delikten gemäss den Absätzen 3 und 4 ist nach Ansicht unserer Fraktion verhältnismässig und schafft insbesondere auch den notwendigen Schutz für potenzielle Opfer.

Zusammenfassend ersuche ich Sie, mit der Mehrheit dem ständerätlichen Beschluss bzw. dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.

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