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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-11-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-11-26

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b.

Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen: Mit dem geltenden Recht wird bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer, die erforderlich ist, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können, jeder legale Aufenthalt angerechnet. Auch die Zeit, in der man ein Asylgesuch stellt und wartet, bis das Asylgesuch behandelt ist, wird also mit angerechnet.

Der Bundesrat schlägt Ihnen jetzt vor, dass man diese Zeit des Asylverfahrens nicht mehr anrechnen kann, und das ist eine Verschärfung gegenüber heute. Der Bundesrat hat Ihnen auch eine zweite Verschärfung vorgeschlagen, indem eben zum Beispiel vorläufig Aufgenommene oder Personen mit einer B-Bewilligung nicht mehr direkt ein Einbürgerungsgesuch stellen können, sondern zuerst eine Niederlassungsbewilligung, also eine C-Bewilligung, haben müssen: Das ist eine zweite Hürde. Deshalb sind wir der Meinung, dass das jetzt genügt.

Jetzt möchte die Mehrheit Ihrer Kommission noch weiter gehen und auch die Zeit der vorläufigen Aufnahme nicht mehr anrechnen. Das geht dem Bundesrat eindeutig zu weit. Es gibt auch keinen Grund, diese Zeit der vorläufigen Aufnahme nicht anzurechnen. Herr Nationalrat Bäumle hat Sie nochmals daran erinnert, warum es diese vorläufigen Aufnahmen gibt. Das ist der Fall, wenn eine Rückkehr nicht möglich ist, weil zum Beispiel Bürgerkrieg herrscht: Dann ist sie einfach nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht zulässig. Das sind die Gründe, und es sind objektive Gründe. Wenn eine Person aus einem dieser drei Gründe nicht zurückkehren kann, ist sie eben hier.

Der Bundesrat und das Parlament haben bei der letzten Revision des Ausländergesetzes konsequenterweise auch gesagt, dass wir den Kantonen für Personen, die aus ebendiesen Gründen noch hier sind und als vorläufig Aufgenommene weiterhin hierbleiben, eine Integrationspauschale bezahlen. Da wir eben nicht wissen, wie lange diese Personen noch bleiben werden, erwarten wir von ihnen, dass sie sich auch integrieren. Das ist konsequent. Jetzt bezahlt also der Bund den Kantonen für jede vorläufig aufgenommene Person eine Integrationspauschale.

Nun kommen Sie und sagen, dass diese Zeit der vorläufigen Aufnahme nicht mehr angerechnet werden soll, wenn es darum geht, festzulegen, wie lange eine Person schon in der Schweiz ist. Ich muss Sie noch einmal eindringlich daran erinnern: Es geht doch bei der Einbürgerung um die Integration und nicht um die Anzahl Jahre und schon gar nicht darum, unter welchem Aufenthaltstitel diese Jahre verbracht wurden! Die Verschärfungen, die sinnvoll sind und die nötig sind, haben wir gemacht. Diese Verschärfung hier macht aber keinen Sinn: Sie steht in direktem Widerspruch zu dem, was Sie früher bei der Integrationspauschale entschieden haben.

Ich bitte Sie deshalb wirklich, hier dem Ständerat zu folgen und die Minderheit Amarelle, den Beschluss des Ständerates und das Konzept des Bundesrates zu unterstützen.

Ich komme nun zu Artikel 36. Es gibt hier, glaube ich, in der Tat wirklich ein grösseres und gröberes Missverständnis. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, eine Karenz-, eine Wartefrist einzuführen für den Fall, dass jemand das Bürgerrecht verliert, also die Einbürgerung für nichtig erklärt wird, weil sie zum Beispiel durch falsche Angaben erschlichen worden ist. Wir sagen damit, dass man nach der Nichtigerklärung mindestens zwei Jahre warten muss, bevor man wieder ein Einbürgerungsgesuch stellen kann. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, wie man dagegen sein kann - wirklich nicht.

Ich bitte Sie, hier den Antrag der Minderheit Glättli zu unterstützen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat dann argumentiert, sie habe mit den Änderungen in Artikel 61 des Ausländergesetzes hier eben ein anderes Konzept. Ich muss Ihnen einfach sagen: Das ist falsch. Das Konzept, das Sie haben, bedeutet, dass eine Person, wenn sie eingebürgert wird, automatisch alle früheren Aufenthaltstitel verliert, wobei man beabsichtigt, dass die Person, wenn bei ihr die Einbürgerung für nichtig erklärt wird, automatisch ein Sans-Papiers ist und unser Land verlassen muss. Sie wissen aber, dass nicht alle Sans-Papiers unser Land verlassen. Das ist nun mal eine Tatsache, ob Sie das jetzt ins Gesetz schreiben oder nicht. Es ist auch so, dass man als Sans-Papiers wieder einen Aufenthaltstitel bekommen kann; man kann ein Gesuch stellen, man kann auch wieder eine B-Bewilligung oder eine C-Bewilligung bekommen, wie man sie davor hatte - das ist möglich. Und dann wollen wir aber trotzdem, dass die Wartefrist eingehalten werden muss. Deshalb ist auch mit dem Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission diese Wartefrist in Artikel 36 Absatz 5 immer noch sinnvoll.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, bei Artikel 36 Absätze 5 und 6 den Antrag der Minderheit Glättli zu unterstützen.

Was die Mehrheit Ihrer Kommission bei Artikel 61 des Ausländergesetzes vorschlägt - dass nämlich mit der Einbürgerung alle früheren Aufenthaltstitel dahinfallen und damit bei einer Nichtigerklärung überhaupt kein Aufenthaltsstatus mehr vorhanden ist -, ist ein frommer Wunsch. Sie wollen hier ein Problem lösen; Sie lösen damit aber kein Problem, sondern Sie haben allenfalls einen Sans-Papiers mehr in unserem Land, der dann entweder den Aufenthaltstitel zurückerhält oder hier halt schwarzarbeitet - mit den entsprechenden dramatischen Auswirkungen für die Kinder dieser Person. Sie lösen damit kein Problem.

Ich bitte Sie, auch hier den Antrag der Minderheit Glättli zu unterstützen. Was die Minderheit Glättli und der Bundesrat beantragen, ist heute die geltende Praxis des Bundesgerichtes. Ich habe von niemandem gehört, auch während der ganzen Beratung nicht, dass die heute geltende und vom Bundesgericht angewendete Praxis zu irgendeinem Problem führt.

Ich bitte Sie, nicht neue Probleme zu kreieren, sondern mitzuhelfen, Probleme zu lösen. Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 61 des Ausländergesetzes den Antrag der Minderheit Glättli zu unterstützen.