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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-09-25

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte mein Votum mit einer Frage beginnen. Stellen Sie sich vor, wir hätten heute nicht einer Solidaritätsstiftung zugestimmt, sondern wir hätten beschlossen, mit den nicht mehr benötigten Goldreserven eine Stiftung zu gründen mit dem Zweck, Bildung und Wissenschaft zu unterstützen: Glauben Sie, dass wir dann beschliessen würden, dass im Stiftungsrat nur Schweizer oder Schweizerinnen sitzen dürften? Ich glaube nicht, dass wir das tun würden, und zwar allein deshalb, weil Bildung und Wissenschaft eben nicht mehr nur auf die Schweiz beschränkt werden sollen. Die Förderung von Bildung und Wissenschaft hat immer auch einen internationalen und länderübergreifenden Aspekt.

Wir haben uns nun aber für eine Solidaritätsstiftung entschlossen. Da gelten im Grunde genommen doch genau die gleichen Kriterien. Solidarität kann nicht nur im nationalen Rahmen geübt werden; für Solidaritätsprojekte brauchen wir genauso sehr das Wissen und das Know-how von Leuten aus aller Welt, die auf diesem Gebiet Erfahrung haben, auch in der Versöhnungsarbeit beispielsweise.

Es gibt eigentlich keinen einzigen sachlichen Grund, den Stiftungsrat den Schweizerinnen und Schweizern vorzubehalten. Das wahre Motiv, weshalb sich sowohl der Bundesrat - mit der Möglichkeit von Ausnahmen - als auch der Ständerat für einen ausschliesslich schweizerisch besetzten Stiftungsrat entschieden haben, liegt doch einzig und allein in der Angst vor der SVP. Herr Schlüer hat gesagt - und wir werden das auch im Abstimmungskampf bis zum Gehtnichtmehr hören -, wir seien erpresst worden. Ich glaube aber nicht, dass die Antwort darauf sein kann zu sagen, im Stiftungsrat dürften nur Schweizerinnen und Schweizer sitzen. Wenn Herr Schlüer heute sagt, im IKRK sei das auch der Fall, dann hat das vor allem damit zu tun, dass das IKRK vor mehr als hundert Jahren gegründet wurde. Heute ist die Welt jedoch eine andere.

Ich verstehe den Gedanken, der den Bundesrat zu diesem Vorschlag gebracht hat, aber ich möchte ihn ein bisschen abwandeln.

Mit dem Minderheitsantrag beantragen wir, dass die Mitglieder des Stiftungsrates in der Schweiz Wohnsitz haben müssen. Wir beantragen dies auch deshalb, weil wir wissen, dass ein grosser Anteil unserer ausländischen Bevölkerung seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt, dass sich diese Menschen in einer fremden Umgebung integriert haben und in dem Sinne auch wissen, was gemeint ist, wenn wir mit der Solidaritätsstiftung Integrationsarbeit machen wollen. Wir beantragen deshalb, diesen Passus abzuändern und den Einsitz auf Leute festzulegen, die "in der Schweiz Wohnsitz haben". Ich denke, das würde der Idee der Stiftung besser Rechnung tragen, als wenn wir den Stiftungsrat nur auf Schweizerinnen und Schweizer beschränkten.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.