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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2013-11-26

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · 2013-11-26

Wortprotokoll

Es hat mich nun doch etwas erstaunt, dass - nachdem man in der Debatte ja immer das Gefühl hatte, hier beim Bürgerrecht gehe es um eine Frage von Sein oder Nichtsein bei der Frage, wer Schweizer sein darf und wer nicht - quasi von einer ganzen Reihe von Personen der Einsatz verpasst wird, die eigenen Anträge überhaupt zu begründen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten diese ganze Debatte in diesem Sinn etwas entspannter geführt und hätten uns wirklich jeweils auf die Argumente der Gegenseite mehr eingelassen. Das haben wir nicht; in der Kommission fand keine Differenzbereinigung statt, sondern wir haben im Prinzip zu hundert Prozent an unseren Positionen festgehalten. Die Mehrheit hat zwar mit Interesse - vielleicht mit wenig Interesse - von den Beratungen und Überlegungen des Ständerates Kenntnis genommen. Doch auch dort, wo der Ständerat ganz klare Kompromisse vorgeschlagen hat, fand es die Mehrheit nicht nötig, hier überhaupt materiell darauf einzugehen.

Jetzt im ersten Block geht es ja um vier Sachen: die Aufenthaltsdauer, die Doppelzählung von Jugendjahren, die Mindestaufenthaltsdauer in einem bestimmten Kanton und die Frage, ob man das Verfahren wieder ganz von Anfang an beginnen muss, wenn man zügelt.

Ich fange hinten an, mit der Aufenthaltsdauer im Kanton und der Zuständigkeit der Gemeinden bei einem Umzug. Ja, meine Kolleginnen und Kollegen, Sie sind es ja, die immer sagen, man müsse sich auch anpassen, wenn man Schweizerin oder Schweizer werden wolle. Anpassen heisst z. B., eine Stelle zu haben, sich darum zu bemühen, eine Stelle zu [PAGE 1817] erhalten, und auch, dass man dann, wenn man eine Stelle allenfalls verlieren sollte, das Möglichste tut, damit man weiterhin in Arbeit und Brot bleibt. Wenn nun Ausländerinnen und Ausländer, die während der Dauer der eigentlichen Frist in einer Gemeinde gelebt haben, in einem solchen Setting eine neue Stelle suchen müssen, diese nicht in der gleichen Gemeinde oder im gleichen Kanton finden, sondern den Wohnsitz verlegen müssen, dann wollen Sie diese strafen, indem das Verfahren wieder ganz am Anfang beginnen soll? Ich finde das absurd, und ich finde das höchst unzeitgemäss. Berufliche Mobilität ist heute eine Anforderung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechend sollten wir das beim Einbürgerungsprozess dann nicht unter Strafe stellen.

Zur Doppelzählung der Aufenthaltsjahre nur noch so viel: Ich habe es ganz am Anfang gesagt, die Streichung dieser Bestimmung ist wirklich eine Ohrfeige für jene Jugendlichen, die es verdient hätten - wenn sie die materiellen Voraussetzungen erfüllen -, mit einem Schweizer Pass einen besseren Start ins Berufsleben zu erhalten. Es ist leider so - das ist eine Tatsache, das haben auch immer wieder Versuche mit anonymen Bewerbungen gezeigt -, dass es eine Bedeutung hat, mit welchem Aufenthaltsstatus man sich um eine Lehrstelle oder um eine Stelle bewirbt. Solange das so ist, wäre es nur recht und anständig, wenn wir diese Doppelzählung beibehalten würden. Wenn uns sogar der eher rechtsfreisinnige Pierre Maudet aus Genf als Präsident der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen darum bittet, zeigt das doch, dass das nicht eine Frage von rechts und links ist, sondern dass es um faire Chancen für Jugendliche geht, die hier aufgewachsen sind.

Zum Schluss noch zur formellen Voraussetzung der Aufenthaltsdauer: Ich habe das immer absurd gefunden. Einerseits wird die Niederlassungsbewilligung verlangt. Allein dafür sind ja auch nach dem neuen Konzept des Bundes viele materielle Voraussetzungen zu erfüllen; die Idee ist, all diese bereits auf diesen Stufen zu prüfen. Nun kommt die SVP und sagt, bei der Aufenthaltsdauer solle alles gleich bleiben wie vorher. Wir haben die Vorbedingungen zur Niederlassungsbewilligung formell und materiell verschärft, und nun sagen wir am Schluss noch, dass wir bei dem, was eigentlich das Gegengewicht gebildet hätte, nicht nachgeben. Natürlich ist das ehrlich, aber gut für die Sache ist das nicht.