Glättli Balthasar · Nationalrat · 2013-11-26
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · 2013-11-26
Wortprotokoll
In diesem Minderheitsantrag zu Artikel 36 Absätze 5 und 6 geht es darum, dass wir klar der Meinung sind, dass sich hier kein Änderungsbedarf aufdrängt. Die Mehrheit will, dass jemand, dessen Einbürgerung für nichtig erklärt wird, nicht etwa wieder in denjenigen Status zurückfällt, den er vorher rechtmässig hatte, sondern dass er vom Schweizer oder von der Schweizerin quasi mit einem Federstrich zum Sans-Papiers wird. Es ist eine kluge und vernünftige Regel, die heute herrscht. Man sagt: Okay, wenn sich jetzt jemand wirklich durch falsche Angaben den Bürgerstatus erschlichen hat, wird ihm dieser wieder entzogen. Das wird durch den Minderheitsantrag auch in keiner Art und Weise infrage gestellt.
Hingegen stellen wir das infrage, was ursprünglich durch einen Antrag Brand in die Diskussion eingebracht wurde, der verlangte, dass zur Strafe nicht nur das, was man erschlichen hat, sondern auch der vorherige legale und nichterschlichene Aufenthaltsstatus, also der Ausweis C, plötzlich aberkannt werden soll. Es ist doch sehr dicke Post, wenn jemand, der sich etwas erschlichen hat, nicht nur den erschlichenen Status wieder hergeben muss, sondern von einem Moment auf den anderen von einem Menschen mit Niederlassungsbewilligung, also mit C-Ausweis, plötzlich zu einem Menschen ohne irgendeinen legalen Aufenthaltstitel wird. Es wird - zum Glück! - nur wenige Fälle betreffen, das ist klar; das ist eine Spezialregelung. Dennoch bitte ich Sie, der bislang gutfunktionierenden und vernünftigen Regelung Rechnung tragen.
Stimmen Sie hier also mit der Minderheit, wenn es darum geht, auf welche Art und Weise eine allfällige Erschleichung des Bürgerrechts mit falschen Angaben sanktioniert werden soll. Stimmen Sie in dem Sinne getreu dem Motto, das die Freisinnigen einmal in einer anderen Abstimmung plakatiert haben: Man könne, wenn man der Minderheit folge, "hart, aber fair" sein.