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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-26

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auch namens meiner Fraktion, dem Bundesrat und der knappen Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Kaufmann abzulehnen. Der Minderheitsantrag Kaufmann kostet - das ist schon gesagt worden -, basierend auf den letztjährigen Ertragszahlen, über 300 Millionen Franken zusätzliche Ausfälle, zusätzlich zu den letztes Jahr beschlossenen 310 Millionen Franken. Den Antrag Gysin Hans Rudolf allerdings könnten wir unterstützen.

Ich bitte Sie jetzt, das Stempelsteuerregime, das wir im Dezember des letzten Jahres auf dem Dringlichkeitsweg beschlossen hatten, weiterzuführen. Das ist bekanntlich ein befristeter Bundesbeschluss. Wir haben das sehr seriös behandelt und führten in der WAK im Frühjahr und im August nochmals Hearings mit der Branche durch. Diese Abwanderungsdrohung nahmen wir auch ernst, wir luden praktisch alle Zahler und Beteiligten nochmals ein. Ich erlaube mir jetzt, Herrn Henkel, CEO der SWX Swiss Exchange und auch Mitglied der Gruppenleitung der SWX, zu zitieren. Er äusserte sich in der Kommission, und zwar als Antwort an den Antragsteller, der jetzt wieder lamentiert, es gehe nicht und es drohten Abwanderungen. Herr Henkel wurde gefragt, ob die Virt-x mit dem Regime leben könne, das im dringlichen Bundesbeschluss verankert ist. Herr Henkel antwortete: "Ja, das kann sie." Wir fragten dann auch, wie es mit den Behauptungen stehe, die der Antragsteller hier wiederholt hat, dass auch Banken jetzt das Aktienhandelsgeschäft verlegt hätten. Antwort Henkel: "Wir wissen nichts von weiteren Banken, die ihr Aktienhandelsgeschäft verlegt hätten." Das war an der WAK-Sitzung vom 27. August 2001.

Ich bitte Sie jetzt, nicht auf diese Drohungen einzugehen. Wir nehmen das sehr ernst. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat eine Beobachtungsgruppe mit dem neudeutschen Ausdruck "Pre Time" mit Vertretern von Finanzverwaltung und Börsengewerbe eingesetzt hat, um das Geschehen laufend zu beobachten.

Ich möchte jetzt noch auf die erwähnten Zuschriften eingehen: Wir alle haben fast ein Pfund Zuschriften der Pensionskassen erhalten - einzeln, das haben diese abgemacht und organisiert -, verbunden mit Krokodilstränen. Ich möchte jetzt auch diesen Kassen etwas sagen und antworten:

1. Es stimmt nicht, dass es sich um eine neue Steuer für die Kassen handelt. Die Kassen waren immer stempelpflichtig. Nur einige wenige der 11 000 Kassen hatten zwar ihr Geschäft ins Ausland verlegt. Es geht nur darum, diesen Stempel weiterzuführen.

2. Wenn Sie diese Briefe anschauen, stellen Sie fest: Die Pensionskassen tun so, als ob es sich um ihr persönliches Vermögen handelte, sozusagen als ob das Vermögen ihnen gehörte. Die Pensionskassen sind schweizerische Institutionen, die bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Schweiz ein institutionelles Zwangssparen nach schweizerischem Recht einfordern, und sie sind nur in der Schweiz konstituiert. Man kann also nicht so tun, als ob es sich um irgendwelche private internationale Firmen oder irgendeinen institutionellen Anleger handelte, sondern sie unterstehen schweizerischem Recht und sind im Übrigen als gemeinnützige Organisationen steuerbefreit. Sie können also die Stempelabgabe zahlen wie alle anderen auch.

3. Ich stelle jetzt auch die Rückfrage an die Verwalter nach der Effizienz dieser Kassen. Wir haben 11 000 Pensionskassen mit Verwaltern, Anlageberatern, Vermögensbewirtschaftern, Börsenhändlern, Analysten, Revisoren usw. Nach einer Bundeserhebung von 1998 haben die Pensionskassen 2,3 Milliarden Franken an Vermögensverwaltungs- und Kassenverwaltungsgeldern verbraucht. Jeder zehnte von uns allen einbezahlte Pensionskassenfranken versickert in der Verwaltung!

4. Ich stelle jetzt diesen Kassenverwaltern noch eine andere Frage: Wenn Sie jetzt wegen diesen 170 Millionen Franken Börsenstempel so lamentieren, wie viele Milliarden, wie viele Dutzend Milliarden haben Sie jetzt auf den Aktienmärkten in den letzten Wochen verloren oder verspekuliert? Dies nur, um das Begehren in die richtigen Dimensionen zu stellen. Die Pensionskassen haben im Moment dieses Anrecht nicht; es sind schweizerische Institutionen, und wir haben sie "en connaissance de cause" den Effektenhändlern in der Schweiz gleichgestellt.

Wir haben letztes Jahr mit dem dringlichen Bundesbeschluss gezeigt, dass wir auf berechtigte Wünsche eingehen; der Ständerat hat das sehr genau geprüft. Dieser Beschluss läuft bis Ende 2002, und wir haben bereits Ausfälle in der Höhe von 310 Millionen Franken in Kauf genommen. Weitere Befreiungen, mit denen Ausfälle von weiteren 300 Millionen Franken in Kauf genommen würden, sind zurzeit nicht nötig; dafür gibt es keinen Grund.

Es war der WAK klar - das möchte ich auch zum Fenster hinaus sagen -, dass die WAK-SR in einem halben Jahr nochmals Hearings durchführen und schauen wird, wie sich die Virt-x entwickelt hat. Sonst muss man das Problem [PAGE 1209] nochmals angehen. Sonst müsste man halt - dies auch an die Adresse des Bundesrates - eine grundsätzliche Regelung für den Stempel finden, aber dann mit einer Kompensation aus dem gleichen Sektor.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen; er ist nicht nötig.