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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-18

Wortprotokoll

Es gab in diesen letzten Wochen und Monaten intensive Bemühungen, einen direkten Gegenentwurf zu finden, den man dieser Volksinitiative gegenüberstellen könnte. Ihre Kommission hat sich intensiv bemüht, der Ständerat hat intensiv gesucht, und der Bundesrat anerkennt diese Bemühungen. Denn all diejenigen, die das Anliegen der Initiative unterstützen, nämlich Kinder besser vor sexuellen Übergriffen, vor sexueller Gewalt zu schützen, und die aber gleichzeitig der Meinung sind, dass die Initiative überschiesst, dass die Initiative das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht berücksichtigt, haben eben einen Gegenvorschlag, eine Alternative gesucht.

Ich möchte doch explizit noch einmal sagen, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip, das mit der Initiative nicht beachtet wird, nicht irgendetwas Abstraktes ist. Es ist die Grundlage eines Rechtsstaates. Es ist die Grundlage jeglichen staatlichen Handelns, dass staatliches Handeln immer verhältnismässig sein muss. Ich bitte Sie, das auch hier zu berücksichtigen.

Das Resultat in Bezug auf diesen direkten Gegenentwurf - das muss man nüchtern feststellen - ist folgendes: Man hat das Ziel nicht erreicht, man konnte sich nicht auf einen solchen direkten Gegenvorschlag einigen. Das liegt vielleicht auch daran, dass es, um das Ziel zu erreichen, gar keine Änderung der Bundesverfassung braucht. Das hat der Bundesrat bereits festgestellt. Nun ist es aber so, dass diejenigen, die heute diesen direkten Gegenentwurf ablehnen, nicht nichts tun wollen. Vielmehr liegt die Alternative - die echte Alternative - bereits mit der Vorlage 1 vor, mit dem indirekten Gegenvorschlag. Der Bundesrat hat Ihnen Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die sämtliche Anliegen der Initiative aufnehmen, indem man damit Kinder besser vor sexueller Gewalt im beruflichen respektive im Freizeitumfeld schützt.

Ich muss es aber noch einmal sagen, und es ist wichtig, dass wir das zur Kenntnis nehmen: Die grosse Mehrheit der sexuellen Übergriffe, die grosse Mehrheit der Fälle sexueller Gewalt gegenüber Kindern findet in der Familie und im verwandtschaftlichen Umfeld und nicht im beruflichen Umfeld, nicht in der Schule und nicht im Verein statt. Deshalb ist der indirekte Gegenvorschlag, wie ihn der Bundesrat Ihnen vorlegt, hier auch die bessere Alternative. Denn er schützt Kinder auch im privaten, im familiären Umfeld besser, und er schützt Kinder eben auch allgemein vor Gewalt und gewalttätigen Übergriffen - und nicht nur bei sexueller Gewalt.

Dieses konkrete Projekt liegt nun auf dem Tisch. Der Ständerat hat es einstimmig verabschiedet - einstimmig! Ich bitte Sie, diese Vorlage 1 dann zügig an die Hand zu nehmen und zügig zu verabschieden, damit der Bundesrat diese Gesetzesvorlage, diese umfassende Vorlage, die Kinder besser vor Übergriffen schützt, rasch in Kraft setzen kann.

Ich bitte Sie, hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen - nicht weil sie nichts tun will, sondern weil sie Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen kann. Das Projekt liegt auf dem Tisch, Sie können es verabschieden. Damit haben wir echt etwas für die Kinder in unserem Land getan.