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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-09-18

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-09-18

Wortprotokoll

Nachdem dieser Rat den direkten Gegenvorschlag abgelehnt hat, stellt sich die Frage, ob wir diese Initiative dem Volk zur Annahme oder zur Ablehnung empfehlen. Die Minderheit I (Guhl) möchte, dass der Nationalrat an seinem Entscheid der vergangenen Frühjahrssession festhält, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Volksinitiative nimmt ein völlig berechtigtes Anliegen auf. Damit das darin enthaltene Tätigkeitsverbot vom Gesetzgeber nicht zu sehr verwässert wird, ist es notwendig, diese Bestimmung auf Verfassungsebene festzuhalten.

Um nun allfällige Entgegnungen vorwegzunehmen: Beim Verbot der Tätigkeit mit Kindern handelt es sich nicht um eine eigentliche Bestrafung für das Vergehen an Kindern. Bei der Festlegung der Strafe haben die Richter die Möglichkeit, die Schwere der Tat zu berücksichtigen; sie haben die Möglichkeit, das Verhältnismässigkeitsprinzip walten zu lassen. Beim Tätigkeitsverbot geht es um eine präventive Massnahme, die ergriffen wird, um künftige Opfer zu verhindern, um verurteilte Täter, die die Strafe abgesessen haben, nicht so leicht wieder an Kinder herankommen zu lassen. Die Minderheit I möchte also nicht, dass unverhältnismässige Strafen ausgesprochen werden; sie möchte künftige Opfer verhindern, indem z. B. ein Kindergartenabwart, der sich an einem Kind verging - es z. B. auszog -, nicht nach zehn Jahren wieder an Kinder herankommt.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, denn nur die Initiative und nicht ein allfälliger indirekter Gegenvorschlag ist hart genug.