Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-09-18

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen im Grundsatz dasselbe wie die Motion Frehner.

Wahlrechtsdiskussionen haben es im politischen Prozess insofern nicht einfach, als ähnlich wie in der Steuerpolitik der Effekt zu beobachten ist, dass die politischen Akteure Änderungsideen oft primär an ihren eigenen Präferenzen und Erfolgschancen messen, und so verhält es sich vermutlich auch bei den Parteien. Als das Proporzwahlverfahren vor bald hundert Jahren geschaffen wurde, sollten Listenverbindungen die Funktion haben, Stimmen für Parteien mit ähnlicher politischer Ausrichtung oder für Untergruppen von Parteien zu vereinigen. In letzter Zeit zeigt sich aber vermehrt die Tendenz, dass Parteien aus wahltaktischen Überlegungen und nicht wegen programmatischer Gemeinsamkeiten Listenverbindungen eingehen. Heute werden nämlich auch dank der Möglichkeit der Listenverbindungen so viele Listen eingereicht, dass sich die Stimmen zersplittern und viele Listen kein Mandat erhalten können; die für sie abgegebenen Stimmen werden somit nicht gewichtet. Je höher die Anzahl der unverwerteten Reststimmen ist, desto schlechter wird die Proportionalität des Wahlergebnisses. Durch die Möglichkeit der Listenverbindung werden diese Reststimmen [PAGE 1476] sozusagen demokratisch verwertet. Es kann somit eine Verbesserung der Stimmkraftgleichheit und der Stimmkraftauswertung erzielt werden. Damit tragen Listenverbindungen zur besseren Repräsentation des Wahlvolkes im Parlament bei. So weit zu den Vorteilen.

Eine andere Frage ist es, was höher zu gewichten ist: entweder die Gewissheit der Wählerinnen und Wähler, dass ihre Stimmen nicht verlorengehen, oder aber die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, wem ihre Stimme zur Wahl verhilft. Bekanntlich verbinden sich Parteien nicht immer zu politisch kohärenten Allianzen, sondern oft nur im Hinblick auf das Wahlergebnis. So schliessen sich heute Gruppen oft zu Verbindungen zusammen, obwohl sie in inhaltlichen Grundsatzfragen absolut gegensätzliche oder zumindest nicht parallele Werthaltungen vertreten. Wir bezeichnen sie als sogenannte "Roulette-Verbindungen", weil man nicht weiss, an welche Partei die einzelne Stimme geht. Die sich daraus ergebenden Konstellationen gewährleisten somit nicht mehr, dass der Wille der Wählenden im Resultat des Wahlgangs unverfälscht zum Ausdruck kommt. Deswegen ist es möglich, dass sich der Minderheitenschutz ins Gegenteil verkehrt, indem die grössere der listenverbundenen Parteien profitiert und die kleineren völlig leer ausgehen.

Kollege Roland Fischer, um die Frage vorwegzunehmen, die Sie vielleicht auch mir stellen werden: Auch mit einem anderen Wahlsystem kann nicht garantiert werden, dass die kleineren Parteien besser zum Zug kämen. Mit anderen Worten: Es kann nicht um eine Kompensation der Listenverbindungsmöglichkeit gehen, weil sich Listenverbindungen gar nicht immer zum Vorteil der kleinen Parteien auswirken.

Es gibt aber noch zwei weitere gewichtige Nachteile des Listenverbindungssystems: Zunächst ist die Willkür der Wahlergebnisse zu nennen. Listenverbindungen führen oft dazu, dass eine Partei damit mehr Sitze gewinnt, als wenn sie allein zur Wahl angetreten wäre. Das ist dann problematisch, wenn einer der Partner der Listenverbindung gar kein eigenes Mandat gewinnt. Dann kommt nämlich dessen ganze Stimmkraft der Listenverbindung zugute, und damit geht es nicht mehr um eine blosse Reststimmenverwertung. So kann es vorkommen, dass eine Partei dank einer Listenverbindung ohne eine einzige eigene Stimme ein Mandat gewinnt.

Ausserdem haben Listenverbindungen den entscheidenden Nachteil der mangelnden Transparenz. Für die Wählenden ist es oft nicht ersichtlich, wem genau ihre Stimmen zukommen. Es kann sein, dass die verbindungsinterne Liste ihrer eigenen Partei leer ausgeht und die Reststimmen auf eine andere verbindungsinterne Liste übertragen werden. Das ist der Transparenz des Wahlsystems abträglich.

Es gibt also die beiden gewichtigen Nachteile der Willkür der Wahlergebnisse und der mangelnden Transparenz. Insofern fragt sich die Wissenschaft ab und zu, ob Listenverbindungen überhaupt verfassungskonform sind. Diese Diskussion ist allerdings insofern obsolet, als wir gar keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen; aber es geht doch immerhin darum, gewichtige Nachteile auszumerzen.

Wenn der Bundesrat nun in seiner Stellungnahme schreibt, dass sich das geltende System grundsätzlich bewährt habe und dass die von uns vorgeschlagene Massnahme lediglich ein Symptom bekämpfe, nicht aber die Verzerrungen, die aus der unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise resultierten, so muss man sagen: Dass die Kantone gleichzeitig Wahlkreise sind, ist vermutlich ein so ehernes Prinzip unserer Verfassung und unseres politischen Systems, dass seine Abänderung kaum möglich ist. Also muss man nach anderen Möglichkeiten suchen, um die Nachteile der fehlenden Transparenz und der Willkür des Wahlergebnisses zu beseitigen. Dazu dient Ihnen die Annahme der Motion.

Ich bitte Sie, sich der FDP-Liberalen Fraktion anzuschliessen.