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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen einfach kurz die Ausgangslage skizzieren.

Es gibt jetzt die einen, die eben keinen direkten Gegenentwurf wollen, dies allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Die einen wollen die Initiative unterstützen - das ist jetzt auch gerade vonseiten der Sprecherin zum Ausdruck gekommen. Die anderen wollen, wie auch der Bundesrat, keinen direkten Gegenentwurf, weil sie der Meinung sind, dass ein direkter Gegenentwurf eigentlich nur dann Sinn macht, wenn er zu einem Rückzug der Initiative führt. Nun, beide direkten Gegenentwürfe, die jetzt zur Diskussion stehen, werden wohl kaum zu einem Rückzug der Initiative führen - so viel darf man, glaube ich, heute schon vorwegnehmen.

Nun haben Sie vorher entschieden: Die Mehrheit Ihres Rates möchte einen direkten Gegenentwurf. Jetzt stehen Sie erneut vor der Frage, ob dieser möglichst nahe an den Initiativtext gehen und somit vor allem auch ein zwingendes Tätigkeitsverbot vorsehen soll, wobei allerdings eine Straftat von einer gewissen Schwere vorausgesetzt wird. Die Alternative ist ein Gegenvorschlag, der ein fakultatives Berufsverbot vorsieht, das dann auch zeitlich befristet ist. Das ist die Ausgangslage.

Ich habe Ihnen vorher ausgeführt, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass wir mit dem indirekten Gegenvorschlag, mit dem umfassenden Gesetzesprojekt, das wir Ihnen vorgelegt haben, eigentlich die richtige Antwort auf die Initiative haben, weil dieses Gesetz auch schneller in Kraft tritt, wenn Ihre Kommission diese Beratungen jetzt rasch aufnimmt. So können wir der Bevölkerung auch aufzeigen, was bereits gemacht wird. Die beiden direkten Gegenentwürfe werden - noch einmal - nicht zu einem Rückzug der Initiative führen.

Der Bundesrat hat sich bereits vorher geäussert: Er lehnt einen direkten Gegenentwurf ab.