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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-03-21

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21

Wortprotokoll

Die Initiative sagt klar, worum es geht: Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Integrität eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Es gibt hier keinen Interpretationsbedarf oder ein Problem mit der Verhältnismässigkeit, wie dies der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit meinen. Eigentlich ist es traurig, dass die Stimmbürger aktiv werden und solche Initiativen lancieren müssen, weil die Politik nicht von sich aus handelt. Dabei ist die Sicherheit eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Das Stimmvolk hat schon zweimal zu ähnlichen Initiativen Ja gesagt, zur Verwahrungs- und zur Unverjährbarkeits-Initiative. Es ist also klar, was die Mehrheit der Stimmbürger will: Die Bevölkerung soll vor Sexualstraftätern besser geschützt werden.

Ersttäter wird es leider immer geben, aber für Wiederholungstäter tragen die Politik und die Justiz Verantwortung - auch Sie, meine Damen und Herren! Wir müssen die Gesellschaft und insbesondere Kinder oder Abhängige vor Wiederholungstätern schützen. Genau darum geht es in dieser Initiative. Wird ein Pädophiler verurteilt, soll er nicht mehr mit Kindern oder Abhängigen arbeiten dürfen, weder im Beruf noch in der Freizeit. Darum unterstütze ich diese Initiative. Es braucht keinen direkten Gegenvorschlag.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Minderheit, nicht auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten. Der Gegenvorschlag nimmt die Anliegen der Initianten nicht wirklich auf und ist schwammig formuliert. Dies lässt sich anhand von drei Punkten aufzeigen:

1. Die Initiative definiert die Täter so: Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Integrität eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben. Die Kommissionsmehrheit wie auch die Minderheitsanträge sprechen von Handlungen von einer gewissen Schwere. Der Gesetzgeber, also Sie, müsste also definieren, was "eine gewisse Schwere" bedeutet. Die Definition einer gewissen Schwere würde viel zu reden geben. Es bestünde die Gefahr, dass viele Pädophile wegen des Parlamentsverständnisses der [PAGE 446] weniger schweren Delikte weiterhin mit Kindern arbeiten dürften. Das darf nicht sein.

2. Die Initiative sagt deutlich, dass der Täter endgültig das Recht verliere, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern auszuüben. Die Kommissionsmehrheit will hier nur eine Kann-Formulierung: Dem Täter könne dies "für eine bestimmte Dauer" verboten werden. Das ist ebenfalls Wischiwaschi. Am Schluss entscheiden die Gerichte, was das bedeutet. Das heisst, für die verurteilten Pädophilen würden unterschiedliche Berufsverbote verhängt: Der erste darf sofort wieder mit Kindern arbeiten, der zweite ein Jahr lang nicht, der dritte zwei Jahre lang nicht. Das ist es nicht, was die Initiative will.

3. Während die Initiative will, dass verurteilte Täter nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen, will die Kommissionsmehrheit den Begriff "in regelmässigem Kontakt" einführen. Auch hier ergeben sich neue Unklarheiten. Was ist ein regelmässiger Kontakt? Ist der Besuch eines Sportvereins, der sich wöchentlich zum Training trifft, ein regelmässiger Kontakt, aber derjenige einer Theatergruppe, die sich nur viermal im Jahr trifft, ein unregelmässiger Kontakt? Es besteht die Gefahr, dass viele Täter von diesen unklaren Begriffen profitieren. Das dürfen wir nicht zulassen.

Sie sehen also: Während die Initiative klar formuliert ist, schafft der Gegenvorschlag Unklarheiten.

Es ist für mich unvorstellbar, dass man überhaupt daran denkt, einen Pädophilen, der sich bereits einmal an einem Kind vergangen hat, wieder an Kinder heranzulassen. Leider ist es so, dass 70 Prozent aller Sexualstraftäter gar nie ins Gefängnis kommen, sprich, sie werden zu bedingten Freiheitsstrafen oder zu Geldstrafen verurteilt. Leider wollen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes hier nicht handeln, entsprechende Vorstösse wurden abgelehnt. Das Mindeste, was wir hier und heute tun können, ist es, diesen Tätern zu verbieten, wieder mit Kindern zu arbeiten. Dies ist übrigens nicht nur zum Schutz der Kinder, sondern auch zum Schutz der Täter - vor sich selber.

Namens der Minderheit bitte ich Sie aus all diesen Gründen, nicht auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten. Nur dann werden wir überhaupt über die Empfehlung zur Initiative abstimmen können. Ansonsten beschliesst der Nationalrat wegen Artikel 102 des Parlamentsgesetzes automatisch, dass die Initiative zur Ablehnung und der Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen wird.

Zum Schluss möchte ich noch den traurigen Fall aus dem Kanton Bern erwähnen, der letzte Woche publik geworden ist: Ein Schulsozialarbeiter hat in den letzten sechzehn Jahren mindestens zwanzig Kinder missbraucht. Wollen Sie, dass dieser und ähnliche Täter wieder mit Kindern arbeiten dürfen? Nein? Dann sagen Sie bitte Ja zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" und Nein zum direkten Gegenvorschlag.