Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-03-21
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-03-21
Wortprotokoll
Aus Sicht der BDP ist es völlig klar. Pädophile sollen nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Kinder und schutzbedürftige Personen sind vor Sexualstraftätern zu schützen. Der Schutz der Kinder und abhängigen Personen ist höher zu gewichten als das Recht der Täter auf den gewünschten Job mit Kindern. Es gibt genügend andere Jobs, die diese Leute nach einer Verurteilung noch ausüben können.
Hier möchte ich Frau Rickli schon entgegnen: Es sollte in dieser Initiative und auch im Gegenvorschlag wirklich nur um verurteilte Personen gehen. Es gibt genügend Beispiele von Personen, die angeschuldigt wurden, bei denen sich im Verlaufe der Untersuchung dann aber herausstellte, dass sie fälschlicherweise angeschuldigt worden waren. Solchen Leuten können wir kein Berufsverbot auferlegen. Zurück zu den Verurteilten: Ehrenamtliche Arbeit soll den entsprechend verurteilten Sexualstraftätern auch verunmöglicht werden. Das wird von der BDP so begrüsst. Die BDP-Fraktion unterstützt daher die Initiative grundsätzlich in ihrem Grundanliegen.
Leider stimmen jedoch Titel und Inhalt der Initiative nicht ganz überein. Der Titel suggeriert, es gehe nur um Pädophile. In dieser Session wurde hier am Rednerpult bereits einmal ein Diskurs über Duden und Lexika geführt. Ich habe einfach mal in Wikipedia nachgeschaut, was Pädophilie bedeutet. In Wikipedia steht: "Der Begriff Pädophilie ... bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben." Die Initiative spricht jedoch generell von allen verurteilten Personen, und das ist auch gut so - denn die Sanktion soll für alle Sexualstraftäter gelten, die sich an Kindern und Schutzbedürftigen vergehen, und nicht nur allein für Pädophile.
Der Initiativtext verlangt, dass jede verurteilte Person endgültig das Recht auf eine Tätigkeit mit Minderjährigen verliert, dies unabhängig von der Schwere der Tat. Wenn wir den Rechtsstaat hochhalten wollen, müssen wir jedoch auch die Schwere der Tat berücksichtigen. Aus Sicht der BDP rechtfertigt nicht jede Tat ein lebenslanges Berufsverbot. Es kann durchaus Fälle von Verurteilungen geben, bei welchen ein solches Berufsverbot nicht angemessen ist; ein Beispiel dafür hat Frau Chevalley gebracht. Ich kann Ihnen ein anderes Beispiel liefern: Es könnte ein Liebespaar geben - eine 15-Jährige und ein 19-jähriger Bursche. Angenommen, das Paar wird im Bett erwischt: Weil der Jugendliche mehr als drei Jahre älter als die Jugendliche ist, wird er verurteilt, und dies, obwohl es sich um reine Liebe handelte, sodass man eigentlich nicht von einer Straftat sprechen könnte. Für die BDP ist es wichtig, dass - sollte die Initiative angenommen werden - in solchen Fällen klar ein anderes Strafmass zur Anwendung kommt als bei wirklich schweren Übergriffen, welche es ja auch zuhauf gibt. Das vor allem auch in Familien usw. - es ist nicht immer der böse Fremde, der diese Übergriffe begeht.
Weil man diese Schwere berücksichtigen muss, wäre ein Gegenvorschlag naheliegend. Von den zwei verbliebenen Gegenvorschlägen bevorzugt die BDP-Fraktion den Antrag der Minderheit I (Caroni), welcher präziser formuliert ist als die Initiative und gemäss dem Fälle von geringer Schwere mit einer reduzierten Strafe belegt werden können. Wohlverstanden, die BDP möchte, dass echte Pädophile lebenslang das Recht auf eine Tätigkeit mit Minderjährigen und Abhängigen verlieren.
Den Gegenvorschlag der Mehrheit lehnt die BDP-Fraktion kategorisch ab. Dass wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilte Sexualstraftäter nur mittels einer Kann-Bestimmung mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden, ist für die BDP zu wenig. In diesem Gegenvorschlag ist auch nur "eine bestimmte Dauer" vorgesehen. Auch diese Formulierung ist zu vage, und die Sanktion ist in Anbetracht der Straftat zu wenig hart. Die BDP-Fraktion kann dem Gegenvorschlag der Mehrheit nicht zustimmen.
Die BDP-Fraktion hat grosse Sympathien für die Initiative. Sie wird für Eintreten auf die Vorlage 3 stimmen und für den Gegenvorschlag der Minderheit I (Caroni) votieren. Sollte bei den Gegenvorschlägen die Mehrheit obsiegen, wird die BDP-Fraktion den Gegenvorschlag ablehnen und die Initiative unterstützen.