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Berset Alain · Bundesrat · 2013-06-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-06-10

Wortprotokoll

Inspektionen von ausländischen Lebensmittelsicherheitsbehörden in der Schweiz sind eine gängige Praxis. Damit ist sichergestellt, dass Schweizer Betriebe ohne zusätzliche Inspektionen oder spezielle Bewilligungen in die ganze EU exportieren können. Analoge Marktöffnungs- und Markterhaltungsinspektionen gibt es auch für andere Länder ausserhalb der EU.

Bevor eine solche Inspektion durch eine ausländische Behörde stattfinden kann, muss eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit vorliegen. Bei der Organisation der Inspektionen arbeitet das Bundesamt für Gesundheit eng mit den betroffenen Betrieben und dem kantonalen Vollzug zusammen und begleitet die ausländischen Inspektoren.

Das aktuelle Lebensmittelgesetz bietet keine rechtliche Grundlage für Bundesbehörden, eine Inspektion im Ausland durchzuführen. Eine Grundlage für allfällige Inspektionen im Ausland soll aber im revidierten Lebensmittelgesetz geschaffen werden. Bis dahin werden importierte Lebensmittel durch risikobasierte Kontrollen an der Grenze überprüft.

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