Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-10
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Flückiger, das Parlament hat mit der Revision des CO2-Gesetzes und mit dem Grundsatzentscheid zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie festgelegt, dass die Energieversorgung der Schweiz in Zukunft möglichst effizient, sicher und CO2-arm auszugestalten sei. Um die dafür notwendigen Anreize zu setzen, ist eine Verteuerung von fossilen Energieträgern notwendig. Im revidierten CO2-Gesetz, das seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, erhält der Bundesrat die Kompetenz, die CO2-Abgabe auf Brennstoffen auf bis zu 120 Franken pro Tonne CO2 anzuheben, falls die für Brennstoffe festgelegten Zwischenziele nicht erreicht werden. Die CO2-Statistik wird zeigen, ob das in der Verordnung festgelegte Zwischenziel erreicht wurde oder ob die Abgabe ab 1. Januar 2014 auf 60 Franken pro Tonne CO2 steigt. Die CO2-Statistik wird im Juli 2013 veröffentlicht.
Es gibt jedoch schon heute verschiedene Instrumente und Vorschläge, mit denen die zusätzliche Belastung von Betrieben im Rahmen gehalten werden kann. So wird mit der parlamentarischen Initiative 12.400 für stromintensive Betriebe die Rückerstattung des Zuschlags auf dem Netznutzungsentgelt, mit dem die KEV finanziert wird, vorgeschlagen. Die Unternehmen müssen im Gegenzug Effizienzziele erreichen. Schon heute können sich energieintensive Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich im Gegenzug zu einer Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten.
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden zu rund zwei Dritteln anteilsmässig an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, was auch KMU und Gewerbe zugutekommt. Das dritte Drittel dient dem Gebäudeprogramm, das wiederum dem Gewerbe Vorteile verschafft. Die Mineralölsteuer ist seit 1993, der Mineralölsteuerzuschlag seit 1979 nicht angepasst worden. Die Schweiz weist im Vergleich zu Nachbarstaaten günstige Treibstoffpreise aus. Ebenso ist es mit den derzeitigen Strompreisen. Mit der Botschaft zur Energiestrategie 2050 wird der Bundesrat aufzeigen, mit welchen verstärkten Effizienzmassnahmen er den sparsamen Umgang mit Energie im Allgemeinen und mit Strom im Speziellen fördern will. Steigende Energiepreise lassen sich durch die Reduktion des Verbrauchs abfedern.