Fischer Roland · Nationalrat · 2013-06-10
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-06-10
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion nimmt vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045 zustimmend Kenntnis. Wir bedanken uns für diese gute und umfassende Arbeit.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die bestehenden Strukturen und Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit komplex und unübersichtlich seien. Zudem werde oft kritisiert, dass der Bund seine Kompetenzen überschreite. Im Bericht hat der Bundesrat deshalb Lösungsvorschläge in Form von 13 Thesen formuliert, die aufzeigen, wie Mängel in der Kompetenzaufteilung behoben werden können. Gerne nehme ich im Namen der grünliberalen Fraktion zu einigen dieser Thesen Stellung.
Bei der These 3 geht es um die internationalen Verpflichtungen, namentlich um den Botschaftsschutz. Hier sind wir mit dem Bundesrat einig, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. So sind die Kantone offenbar nicht in der Lage, diese Aufgabe alleine zu erfüllen, obwohl es sich hierbei grundsätzlich um eine Aufgabe der Kantone handelt; sie sollte deshalb auch von den Kantonen finanziert werden. Die Bundesverfassung lässt es aber offenbar zu, dass der Bund den Kantonen finanzielle Unterstützung für Leistungen gewährt, wenn aus Sicht des Bundes ein Interesse daran besteht, dass diese Leistungen bundes- und völkerrechtskonform erbracht werden. [PAGE 890]
Wichtig ist in diesem Zusammenhang für uns, dass die Grundsätze des NFA, das heisst das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, eingehalten werden. Wenn nun der Bundesrat für die völkerrechtlichen Verpflichtungen, zum Beispiel für den Botschaftsschutz, eine neue Unterstützungskompetenz des Bundes schaffen will, dann soll dies im Rahmen einer NFA-konformen Verbundaufgabe geschehen. Das heisst, der Bund gibt die strategischen Ziele vor; die Erfüllung der Aufgabe liegt jedoch bei den Kantonen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Programmvereinbarungen mit den betroffenen Kantonen geregelt werden, welche auch die Finanzierung und das Controlling betreffen. Da es sich um eine Verbundaufgabe handelt, soll auch die Finanzierung gemeinsam erfolgen. Wir lehnen es deshalb ab, dass der Bund die Kosten für den Botschaftsschutz vollständig übernimmt, so, wie das zum Beispiel die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren in ihrer Stellungnahme zu den Thesen fordert.
Generell, und somit bin ich bei den Thesen 4 bis 6, sollte die Armee im Bereich der inneren Sicherheit nur in ausserordentlichen Lagen zum Einsatz kommen. Daueraufgaben und Einsätze in ordentlichen Lagen sollen durch die Kantone ausgeführt bzw. erfüllt und auch durch sie finanziert werden. Dies schliesst eine ökonomisch sinnvolle Zusammenarbeit im Bereich der Materialbewirtschaftung nicht aus. Es sind jedoch klare Regeln zu definieren, und die gemeinsame Finanzierung ist sicherzustellen.
Mit der heute oft unklaren Kompetenzabgrenzung zwischen dem Grenzwachtkorps und den Polizeikräften der Kantone im Grenzraum befassen sich die Thesen 8 und 9. Eine klare gesetzliche Regelung der Kompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich der inneren Sicherheit, welche an die Stelle der bisherigen Vereinbarungen mit den Kantonen tritt, befürworten wir.
Skeptisch hingegen stehen wir neuen Verfassungsnormen im Bereich des Staatsschutzes und der polizeilichen Ermittlung ausserhalb von Strafverfahren gegenüber, so, wie dies in der These 12 angedacht ist. Sollten neue Verfassungsnormen wirklich notwendig sein, dann sollen sie sehr restriktiv sein, die Kompetenzen des Bundes abschliessend auflisten und somit auch ganz klar die Grenzen der Tätigkeit des Bundes in diesem Bereich festlegen.
Abschliessend möchte ich mich zur These 13 äussern, welche die Gewalt bei Sportanlässen thematisiert. Wir teilen die Auffassung des Bundesrates, dass hier eine gesetzliche Grundlage für eine Bundeskompetenz nicht notwendig ist. Die Kantone haben mit dem Hooligan-Konkordat geeignete Massnahmen ergriffen. Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch an die betroffenen Clubs appellieren, dass sie nun endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und griffige Massnahmen unterstützen, anstatt sich weiter hinter diffusen und suggestiven Begriffen wie der Fankultur zu verstecken. Das klare Abstimmungsresultat im Kanton Zürich hat gezeigt, dass die Bevölkerung nicht mehr gewillt ist, Einschränkungen ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit und Sachbeschädigungen als Folge der Gewalt einiger weniger tatenlos hinzunehmen.
Ich bedanke mich nochmals beim Bundesrat für den Bericht, den wir sehr gerne zur Kenntnis nehmen.