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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2013-06-10

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-10

Wortprotokoll

Diese Diskussion - das haben Sie von den Berichterstattern gehört - wurde bereits 2010 geführt, und wir wiesen damals darauf hin, dass die lohnbezogene Plafonierung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, wenn es um eine zeitlich begrenzte Sanierung der Arbeitslosenversicherung geht, nicht sinnvoll ist, da das Solidaritätsprozent durchaus auch auf den Löhnen oberhalb von 315 000 Franken erhoben werden sollte. Denn dieser zusätzliche Beitrag - gemäss Schätzungen der Verwaltung 100 Millionen Franken jährlich - ermöglicht eine schnellere Sanierung, wovon wiederum die Versicherten, die Wirtschaft, aber auch die Versicherung profitieren.

Auch wenn die Arbeitslosenversicherung primär den Grundsatz der Versicherung hat, wurde in der Vergangenheit immer wieder ein Solidaritätsbeitrag erhoben, im Wissen, dass Personen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen nur selten von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Auch in der Vergangenheit hat man, wenn die Versicherung aufgrund der erhöhten Erwerbslosenquote in eine Schieflage geraten ist, vorübergehend auf ein Solidaritätsprozent zurückgegriffen. Diese Massnahme, die jeweils befristet ist, hat man gewählt, weil die Wirtschaft in Schwierigkeiten war und Kurzarbeit einführen oder Entlassungen vornehmen musste.

In unserem sehr flexiblen Arbeitsmarkt müssen wir Instrumente zur Verfügung haben, um Menschen, die unverschuldet ihre Erwerbsarbeit verlieren, zur Seite zu stehen. Die Defizite der Arbeitslosenversicherung sind noch längst nicht bereinigt, und es ist durchaus angebracht, dass eine vollständige Sanierung innerhalb des Konjunkturzyklus vorangetrieben wird. Es geht um die nachhaltige Finanzierung eines wichtigen Versicherungszweiges.

Deshalb schlägt Ihnen unsere Fraktion, die CVP/EVP-Fraktion, vor, auf das Geschäft einzutreten und der vorübergehenden Deplafonierung der Beiträge zuzustimmen.

Es gibt verschiedene Grundsätze, die wir einhalten sollten, auch wenn es um die Sanierung der Versicherung geht:

1. Wir können mit dieser Vorlage den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen erreichen, losgelöst von der Höhe des Einkommens. Diese Gleichbehandlung ist auch ethisch und sozialpolitisch sinnvoll, denn sie trägt dem Leistungsfähigkeitsprinzip Rechnung.

2. Wir werden mit dieser Vorlage dem Grundsatz der Zielkonformität gerecht.

3. Diese Vorlage beachtet den Grundsatz der Systemkonformität.

Diesen drei ethisch-sozialpolitischen Grundsätzen werden wir mit dieser Vorlage also gerecht. Es ist nicht einzusehen, weshalb man eine willkürliche Grenze für das Solidaritätsprozent bei 315 000 Franken gezogen hat. Seit der letzten Revision steuern Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2,2 Prozent auf den Löhnen unterhalb von 126 000 Franken sowie ein zusätzliches Prozent auf den Löhnen von 126 000 bis 315 000 Franken bei. Es gibt heute aber viele Personen - in Kaderpositionen in gewissen Branchen, namentlich in der Finanzindustrie -, deren Einkommen höher ausfällt. Weshalb eine willkürliche Grenze gezogen werden und für Einkommen oberhalb dieser Limite ein anderer Beitrag gelten sollte, leuchtet schlicht nicht ein. Es entspricht weder dem Leistungsfähigkeitsprinzip noch dem Gerechtigkeitsprinzip.

Im Namen der CVP/EVP-Fraktion lade ich Sie deshalb ein, auf die Vorlage einzutreten und den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.