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Minder Thomas · Ständerat · 2013-06-18

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-18

Wortprotokoll

Die letzte Aktienrechtsrevision dauerte 27 Jahre. Wir sind also noch deutlich im Plus. Spass beiseite! Durch die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und insbesondere durch deren Annahme wird diese Revision zweifelsohne vorangetrieben. Die beschlossene Sistierung war damals richtig, die jetzige Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ist es ebenfalls, dies umso mehr, als die Revision 248 Seiten dick ist und noch 48 Anträge hängig sind.

Die Gretchenfrage ist nun aber, ob die Vorlage aufgetrennt werden muss oder nicht. Dass wir Vorlagen splitten, sei es im Asylrecht oder im Obligationenrecht, mit dem bereits ausgelösten Rechnungslegungs- und Revisionsrecht, ist nichts Aussergewöhnliches. Frau Sommaruga wünscht kein Splitting, da sie meint, dass viele andere Revisionspunkte mehrheitlich unbestritten seien. Das sehe ich anders: Denken wir an die Problematik der Dispoaktien, an die Heuschrecken/Raider-Thematik, an die Abschaffung der Inhaberaktien und an Themen wie die Flexibilisierung der Kapitalstrukturen, der Kapitalbänder, an die Reduzierung des Mindestnennwerts usw. - diese Themen wurden noch gar nie in diesem Rat breit diskutiert. In der Regel haben es wirklich grosse [PAGE 569] Revisionen schwer, innert einer vernünftigen Frist durchzukommen. Ich könnte mich einem Nichtsplitting unter der Auflage anschliessen, dass wir diese Aktienrechtsrevision einmal so schnell an die Hand nehmen, wie wir das ständig bei aussenpolitischen Themen machen.

In einem gewissen Sinne ist schon alleine die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und deren Umsetzung im Gesetz ein Splitting, denn nur die börsenkotierten Gesellschaften sind betroffen. Ebenfalls kommt die Ausarbeitung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative einem Splitten gleich, bei dem vornehmlich die vergütungsrelevanten Elemente integriert wurden; aber auch die Aspekte der Wahlen, Stimmrechtsvertretungen usw., also die eigentliche Corporate-Governance-Revision, war ein Splitting.

Es gibt aber auch noch ein ganz anderes gewichtiges Argument, das ausführende Gesetz zur Abzocker-Initiative in einer separaten, eigenen Vorlage zu verabschieden. Nur so bekommt der Souverän die unverfälschte Chance, gegen diese Umsetzung das Referendum ergreifen zu können. Ich hoffe natürlich nicht, dass es dazu kommt. Aber vermischen wir diesen verfassungsmässigen Gesetzgebungsauftrag nicht wieder mit x anderen Dingen - wiederholen wir also bitte nicht just diesen Fehler, den der Bundesrat sowie der Ständerat in den Jahren 2008, 2009 und auch 2010 begingen, nämlich mit einer riesigen, schon damals zehn Jahre alten Revision gegen einen Verfassungsartikel antreten zu wollen.

Übrigens könnte auch das Gegenteil geschehen, nämlich dass die Umsetzung der Initiative unbestritten ist, dass jedoch namhafte Kreise gegen andere oben erwähnte Revisionspunkte im Aktienrecht opponieren und somit das Gesetz wieder im Parlament oder spätestens via Referendum an der Urne scheitert. Auch dies wäre problematisch, weil sodann ebenfalls die Umsetzung der Initiative blockiert wäre. Zugegeben, die Chance ist aus heutiger Sicht klein. Aber wurden wir in der Causa Aktienrecht nicht schon des Öfteren überrascht, und der Verlauf nahm ungeahnte Wendungen? Mit anderen Worten: Je grösser das Paket, umso grösser die Chance, dass die Revision verzögert wird oder gar scheitert. Stellen Sie sich vor, die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative würde man in die aktuelle Bürgerrechtsvorlage oder in irgendeine hängige Revision des Strafgesetzbuches hineindrücken - das wäre ja auch unvorstellbar. Ich bin der Meinung, wir sollten gleich nach der Verabschiedung der Verordnung - die ist jetzt ja publik - mit der Gesetzesarbeit beginnen. Das konkrete Inkrafttreten der Verordnung, also die Umsetzung der einzelnen Forderungen, findet ja auch schon getaktet oder eben zeitlich gestaffelt statt, zumal einzelne Punkte der Vorlage über die Firmenstatuten geregelt werden müssen.

Das heisst, dass die Aktienrechtsrevision sogar zeitlich gestaffelt in Kraft treten könnte, ebenso, wie es die letzten Jahre der Fall war, als praktisch im Jahresrhythmus einzelne OR-Bestimmungen neu erlassen wurden.

Wir könnten und sollten also zwei Vorlagen machen, Frau Bundesrätin, jedoch beide miteinander, synchron, in der Kommission behandeln, so, wie wir das bei der Asylgesetzrevision auch getan haben. Zeigen Sie uns, Frau Bundesrätin, Ihre Schnelligkeit auch bei der Aktienrechtsrevision, so, wie sie uns das im Asylrecht demonstriert haben! Da die Verordnung auf die nächsten Generalversammlungen bereits angewendet werden muss und dort einige zwingende Forderungen bereits beschlossen werden, könnten diese als eine Art Testrunde angesehen werden. Dies würde bedeuten, dass man auf spätestens Ende 2014 - und das würde heissen auf die Generalversammlungen im Jahr 2015 - die ausführenden Gesetze kennen muss. Das heisst, der Bundesrat und das Parlament hätten ab jetzt anderthalb Jahre Zeit, um die ausführenden Gesetze zu erlassen.

Gerade wegen der bisherigen Trägheit und Langsamkeit im Dossier Aktienrechtsrevision votiere ich für ein Splitting. Das Ziel sollte jedoch sein, beide Vorlagen, sowohl den Teil Corporate Governance als auch die zweite Vorlage, parallel zu bearbeiten. Wir hätten dadurch eine Sollbruchstelle definiert für den Fall, dass sie notwendig werden sollte. Es gilt abzuwägen, wie stark wir diese Übergangsphase mit der Verordnung oder eben der Rechtssicherheit gewichten. Angesichts des extrem hohen Ja-Anteils von 68 Prozent bei der Volksabstimmung wie auch des jahrelangen Hin- und Herschiebens in diesem Parlament wären wir gut beraten, dem zeitlichen Faktor grösste Priorität einzuräumen. Immer wieder hiess es, die Aktiengesellschaften oder die börsenkotierten Gesellschaften wollten Klarheit und Rechtssicherheit. Jede Verzögerung widerspricht diesen Forderungen.

Werte Frau Bundesrätin, überlegen Sie sich aus all diesen Gründen nochmals das Splitting!