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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-18

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Diese Motionen gehen auf das Postulat 12.3006, "Bekämpfung von Waffenmissbrauch", Ihrer Schwesterkommission zurück. Dort hat der Bundesrat verschiedene Vorschläge gemacht, und daraus haben dann eben drei Motionen resultiert. Ein anderes Thema hat sich dann zu diesen Motionen gesellt, nämlich die Verlinkung der kantonalen Waffenregister.

Sie erinnern sich: Man hat die Waffenplattform, also diese Verlinkung der bestehenden kantonalen Waffenregister, damals bei der Abstimmung über die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" ins Feld geführt, indem man gesagt hat, man könne dieses Projekt rascher realisieren als eine nationale Plattform, indem man eben die kantonalen Waffenregister miteinander verbinden muss. Diese Waffenregister bestehen ja bereits. Es kommt hinzu, dass es sich hier auch um eine kantonale Aufgabe und um eine kantonale Kompetenz handelt. Also lassen wir das bei den Kantonen.

In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass es da doch ein paar technische Schwierigkeiten gibt, dass das nicht ganz [PAGE 584] so einfach ist. Die kantonalen Waffenregister sind halt je nach Kanton auch ziemlich unterschiedlich geführt. Aber der Wille bei den Kantonen, die Aufgabe umzusetzen und möglichst rasch diese Verlinkung hinzukriegen, ist sehr gross. Jetzt hat sich aber auch noch gezeigt, dass es für diese Verlinkung eine gesetzliche Grundlage braucht. Deshalb sind die Kantone dann an Ihre Kommission herangetreten mit dem Anliegen, eine Grundlage im Waffengesetz zu schaffen, dass eben die Kantone diese Verlinkung ihrer kantonalen Waffenregister vornehmen können. Das erscheint sinnvoll. Auch die rechtlichen Grundlagen für die kantonalen Waffenregister sind ja im Waffengesetz zu finden.

Wenn Sie diese rechtliche Grundlage im Waffengesetz jetzt schaffen, ändert das aber an der Ausgangslage nichts. Die Vernetzung der kantonalen Register stellt keine Bundesaufgabe dar. Das Waffengesetz weist hier die Führung der Waffenregister ganz klar den Kantonen zu. Der Bund hat auch eine Aufgabe gehabt, die er bereits gelöst hat, nämlich mit der Waffeninformationsplattform Armada. Darauf können die Kantone bereits jetzt online zugreifen. Da können sie schweizweit abfragen, wem eben bereits Waffen entzogen worden sind oder wem in einem früheren Stadium Waffen verweigert worden sind.

Der Bund wird selbstverständlich auch die weiteren Arbeiten der Kantone unterstützen und sicherstellen, dass diese verlinkten kantonalen Waffenregister auch mit der Waffenplattform Armada gut vernetzt sind.

Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, beauftragen diese Motionen, die der Nationalrat angenommen hat, den Bundesrat, bis im Herbst eine Botschaft auszuarbeiten. Der Bundesrat nimmt die Motionstexte sehr genau. Er hat gesagt, dass er inhaltlich, materiell mit dem, was die Motionen verlangen, vollkommen einverstanden ist, dass er es aber nicht schafft, bis Herbst 2013 eine Botschaft vorzulegen. Wir haben ein Vernehmlassungsgesetz, wir haben Fristen einzuhalten, wir wollen uns daran halten. Das ist auch ein Bestandteil einer korrekten Abwicklung von Geschäften. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat diese Motionen zur Ablehnung empfehlen müssen. Er hat dann in Ihrer Kommission aber ausführen können, dass es sich hier wirklich um eine kurze Zeit handelt, die wir mehr brauchen. Wir sind bereit, die Botschaft bis Ende dieses Jahres zu verabschieden. Wir werden alles dafür tun. Wir brauchen aber in dem Sinn eine Abänderung dieser vorliegenden Motionen.

Ich bin sehr dankbar, dass Ihre Sicherheitspolitische Kommission jetzt diese Frist per Ende Jahr verlängert hat. Ich darf Ihnen sagen, dass das, was wir hier tun, nämlich, eine Botschaft in dieser kurzen Zeit zu verabschieden, immer noch sportlich ist. Wir müssen auch die übliche dreimonatige Vernehmlassungsfrist für die Kantone auf zwei Monate kürzen. Wir müssen die Vernehmlassung jetzt in den Sommermonaten durchführen, was noch für genug Ärger sorgen wird, sage ich einmal. Wir können diese Vernehmlassung aber immerhin jetzt doch auch korrekt durchführen.

Es ist richtig, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, dass nicht nur die fehlende Verbindung der kantonalen Waffendatenbanken ein Problem darstellt, sondern dass es heute trotz verschiedener Sammelaktionen der Kantone immer noch eine mutmasslich grosse Anzahl von nichtregistrierten Waffen gibt. Es ist gerade zum Beispiel für die Polizei ein Problem, wenn sie bei Gewaltsituationen, bei häuslicher Gewalt gerufen wird, nicht weiss, ob es in einem Haushalt eine Waffe gibt oder nicht, ob sie sich darauf gefasst machen muss oder nicht.

Deshalb geht der Vorschlag der Kommission zur Einführung einer zusätzlichen Registrierungspflicht aller Feuerwaffen genau in die Richtung, die auch der Bundesrat vorschlägt. Auch von der KKJPD und von den Polizeikommandanten wurde jetzt an Sie herangetragen, dass Sie diese Nachregistrierungspflicht in dieses Gesetzesprojekt aufnehmen.

Das Ziel all dieser Massnahmen ist, dass man die vorhandenen Informationen der zuständigen Behörden über den Privatbesitz von Feuerwaffen und über deren tatsächlichen Aufbewahrungsort verbessern kann. Deshalb haben auch die Kantone dieses Thema aufgegriffen und gewünscht, dass man es ebenfalls in diese Revision aufnimmt.

Ich darf Ihnen versichern, dass mein Departement bereits nach der letzten Kommissionssitzung reagiert hat. Wir sind ja daran, diese Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, und wir werden dieses Anliegen auch in die laufenden Gesetzgebungsarbeiten aufnehmen. Ich werde dem Bundesrat zusätzlich zu den erwähnten Massnahmen auch die Nachregistrierung von Feuerwaffen für die Vernehmlassungsvorlage vorschlagen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, die Motionen in der von Ihrer Kommission abgeänderten Form anzunehmen.