Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-06-18
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-18
Wortprotokoll
Wenn ich mich im Saal so umschaue, stelle ich sicher keine Bruttopräsenz fest, ob es netto oder Tara ist, lasse ich einmal offen.
Vorab danke ich dem Bundesrat für die Erläuterungen zu meiner Interpellation, dies wenngleich ich feststellen muss, dass die Antwort des Bundesrates nach all meinen Gesprächen mit den betroffenen Kreisen wahrlich doch ziemlich enttäuschend ausgefallen ist. Sie ist enttäuschend in dem Sinne, dass der Bundesrat rein formaljuristisch so argumentiert, dass die Unterschiede zwischen Zollgesetzgebung und Mengenangabeverordnung "sich durch unterschiedliche Sach- und Regelungszusammenhänge" erklären lassen. Auch missachtet der Bundesrat in meinen Augen die zweimalige Benachteiligung der Wirtschaft, wenn er festhält, dass "die Regelung des Umgangs mit der Tara kein Gegenstand" sei, "der zentral geregelt werden müsste oder gar einer besonderen Abstimmung in unterschiedlichen Regelungsbereichen bedürfte".
Ich erinnere daran, dass die betroffenen Branchen das Streichen der bisherigen Toleranz von 3 Prozent in der neuen Mengenabgabeverordnung aus Gründen der Transparenz und des technischen Fortschritts ohne grossen Widerstand akzeptiert haben, dies obwohl damit bei jeder einzelnen Verkaufshandlung im Offenverkauf mehr Handgriffe - sprich: signifikante Mehraufwände - notwendig werden und das Streichen der bisherigen Toleranz unzweifelhaft zu Ungunsten der Wirtschaft erfolgt.
Wenn aber gleichzeitig in einem anderen Bereich des Warenverkaufs, nämlich dem Import, unverändert am Prinzip der Bruttoveranlagung festgehalten wird - und das erneut zum Nachteil der betroffenen Branchen -, dann verstehen sowohl die grösseren Wirtschaftsunternehmen wie auch die kleinen, einzelnen Gewerbetreibenden das schlicht und einfach nicht mehr. Die betroffenen Branchen erwarten im Sinne von gleich langen Spiessen jedoch klar, dass die bestehenden Zolltarife nominell in unveränderter Höhe und damit auch WTO-konform statt auf das Bruttogewicht neu auf das Nettogewicht bezogen werden.
Wenn der Bundesrat zusammenfassend die Ansicht nicht zu teilen vermag, dass die Ungleichbehandlung der Taragewichte zum Nachteil der Wirtschaft wird, so entstehen in der Praxis, ob man es wahrhaben will oder nicht, nichtsdestotrotz gerade durch die zweifachen Vorschriften zu den Taragewichten Regulierungskosten, welche die Wirtschaft eben doch belasten. Wenn Betriebe zwei verschiedene Mess- und Deklarationsmethoden verwenden müssen, verursacht jede Anpassung an die je verschiedenen Vorschriften ohne Wenn und Aber in der Summe bedeutende Mehrkosten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die hier diskutierte Thematik der Vorschriftenvielfalt in Sachen Tara im Rahmen des Programms der Regulierungskostensenkung, dem ja auch der Bundesrat zustimmt, überprüft werden kann, ja überprüft werden muss.
In diesem Sinne harren wir gespannt und aufmerksam der Dinge, die da kommen sollen.