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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-18

Wortprotokoll

Herr Ständerat Recordon hat eine sehr wichtige Frage aufgeworfen, auch mit seiner Interpellation. Es geht darum, dass die Strafverfolgung immer auch die nötigen - vor allem technischen, aber auch rechtlichen - Möglichkeiten haben muss, um ihre Aufgabe zu erfüllen, nämlich kriminelle Netzwerke verfolgen und ausfindig machen zu können. Dazu gehört auch die Überwachung. Es ist aber auch wichtig, dass wir immer wieder unterscheiden: zwischen der Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung und der Überwachung im Rahmen der Prävention.

Das eine ist der Nachrichtendienst. Den regeln wir im Nachrichtendienstgesetz; das ist die präventive Überwachung. Die Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden, das ist das andere, regeln wir im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Diese Vorlage wurde ja jetzt gerade als Botschaft vom Bundesrat verabschiedet. Sie werden sie in Kürze beraten können, und Sie werden dort immer wieder die Thematik des Spannungsfelds aufrollen müssen, wie Sie es erwähnt haben, Herr Ständerat Recordon. Es ist das Spannungsfeld zwischen einerseits den technischen Möglichkeiten und den finanziellen Aspekten sowie den rechtlichen Grundlagen in der Frage, wie weit die Strafverfolgungsbehörde gehen soll, und andererseits dem Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre, der sehr weit geht. Dieses Spannungsfeld wird die Debatte über das Büpf prägen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie hier offen bleiben und in sehr differenzierter Art auch darauf achten, was die Strafverfolgungsbehörde tun können muss, damit sie ihre Arbeit überhaupt leisten kann.

Wir dürfen die moderne Technologie nicht nur den Kriminellen überlassen. Gleichzeitig braucht es die Sensibilität dafür, dass Grundrechtseingriffe sehr weit gehen können, und das werden wir immer wieder abwägen müssen. Wir werden diese Debatte also in Kürze noch einmal führen können.