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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2011-05-31

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Wettbewerb bei der Zuteilung von Verteil- und Übertragungsnetzen ist ein Unsinn. Wettbewerbliche Ausschreibungen bei Wasserrechtskonzessionen führen in eine Sackgasse. Auch wenn die Weko solchen Wettbewerb in einem Gutachten gefordert hat, ist es richtig, dass wir hier die unnötige Bürokratie verhindern und das Gesetz in diesem Bereich anpassen.

Ist die Gesetzesanpassung nun ein Freipass für Kantone und Gemeinden, unter der Hand und ohne öffentliches Verfahren die Konzessionen zu erteilen? Nein, das ist es nicht. Auch ohne Ausschreibungspflicht für Verteilnetzkonzessionen muss das Verfahren diskriminierungsfrei und insbesondere transparent sein. Die Netzzuteilung war schon bisher Aufgabe der Kantone und Gemeinden, und diese Zuteilung musste schon bisher diskriminierungsfrei erfolgen. Ergänzt wurde das Gesetz nun mit dem Erfordernis, dass die Nichtdiskriminierung nur erreicht werden kann, wenn das Zuteilungsverfahren transparent erfolgt. Wichtig ist auch zu ergänzen, dass bereits nach geltendem Recht das die Konzession erteilende Gemeinwesen die Netzbetreiber mit einem Leistungsauftrag zu einem Netzbetrieb und einer Investitionsplanung im Sinne eines zukunftsfähigen Service public verpflichten kann. Dazu gehört z. B. die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ein leistungsfähiges Netz bereitstellen müssen, wenn für die zukünftige Energieversorgung mehr Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen verteilt werden muss. Dazu gehört weiter auch die Verpflichtung des Netzbetreibers, jederzeit Strom aus dezentralen Stromproduktionsanlagen aufzunehmen, und dazu gehört auch die Möglichkeit, den Verteilnetzbetreiber dazu zu verpflichten, Energieeffizienz- und Nachfragesteuerungsmassnahmen für dezentrale Produktionsanlagen zukünftig prioritär zu berücksichtigen.

Bei den Wasserrechtskonzessionen ist eine Ausschreibungspflicht eine noch grössere Bürokratie und würde eine effiziente Projektentwicklung verunmöglichen. Doch auch hier darf es nicht dazu führen, dass einzelne Unternehmen bevorteilt werden. Die Zuteilung einer Wasserrechtskonzession braucht keine öffentliche Ausschreibung, wohl aber ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren. Dies setzt voraus, dass klare Kriterien bei der Konzessionsvergabe festgelegt werden. Das wird nun im Wasserrechtsgesetz festgeschrieben.

Ich empfehle Ihnen im Namen der SP-Fraktion, diese Gesetzesänderungen anzunehmen.