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Killer Hans · Nationalrat · 2011-05-31

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-05-31

Wortprotokoll

Ich darf im Namen der SVP-Fraktion über unsere Haltung zur parlamentarischen Initiative der UREK-NR orientieren. Es ist in dieser Kommission [PAGE 821] betreffend Umgang mit Konzessionen der öffentlichen Hand im Energiebereich Handlungsbedarf erkannt worden. Es besteht hier grundsätzlich die Chance, gesetzliche Regelungen zu schaffen, bevor auf der Basis einer Weko-Studie ungeschickte oder ungewollte Präjudizien geschaffen werden.

Die Fachkommissionen von National- und Ständerat waren sich ohne Differenz einig, dass hier eine Situation vorliegt, in welcher der im Wirtschaftsleben eigentlich unbestrittene Grundsatz von Ausschreibung und Wettbewerb wenig bis keinen Sinn macht. Die Beanspruchung von öffentlichem Grund wird in der Regel mittels Konzessionserteilungen festgesetzt. Etwas Unsicherheit ist entstanden, nachdem die Weko in einem Gutachten vom Februar 2010 festgestellt hatte, dass aufgrund des Binnenmarktgesetzes eine Ausschreibungspflicht für die Vergabe von Konzessionen für Stromverteilnetze bestehe. Unter diese Pflicht würden laut Weko auch die Konzessionen für Wasserkraftnutzung fallen. Damit wir nicht noch ein weiteres Beispiel für unnötigen bürokratischen Aufwand kreieren, scheint es absolut logisch, eine saubere gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Konzessionsvergaben unbürokratisch regelt. Dabei ist selbstverständlich, dass dies diskriminierungsfrei und transparent erfolgen soll. Gerade in der sich anbahnenden Zeit der Diskussionen um Energienutzung scheint es uns wichtig, unsere Stromnetze und Wassernutzungsrechte in eigenen Händen zu halten. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative schaffen wir hier Klarheit.

Investitionen in Wasserkraft und in Übertragungsnetze sind sehr kostenintensiv und dauern lang. Folglich ist es nicht mehr als sinnvoll, wenn wir diese in unserem Land halten, von unserer Wirtschaft tätigen lassen wollen. Durch den Einbezug der Motion Freitag 10.3469 und der Interpellation Lustenberger 10.3510 kann der eigentliche Gedanke der parlamentarischen Initiative, der Gedanke der Regelung der Übertragungsnetze, auch auf die Wassernutzung ausgeweitet werden. Dies scheint uns von der SVP sachgerecht. Packen wir hier also die Chance, im Bereich der Energieproduktion und Stromübertragung die Bürokratieausweitung zu beschränken.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion um Zustimmung zur Schaffung einer praxisgerechten, schlanken gesetzlichen Regelung.

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