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Bührer Gerold · Nationalrat · 2001-09-26

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Das ist einfach zu erklären. Wenn Sie zwei oder drei Kinder haben und jetzt nach dem neuen Antrag der Kommissionsmehrheit einen Abzug von mehr als 10 000 Franken pro Kind vom Einkommen tätigen können, dann erhalten Sie nach diesen Abzügen ein verbleibendes steuerbares Reineinkommen. Aufgrund dieses Betrages werden Sie entsprechend der Progression besteuert.

Das ist steuerlich gerecht. Wenn Sie es vom Steuerbetrag abziehen - was Sie beantragen -, haben Sie für die Aufwendungen für Kinder - die ich als sehr wichtig einstufe, auch aufgrund meines Familienleitbildes - eine total andere steuerliche Behandlung als bei anderen Aufwendungen. Das ist steuersystematisch falsch!