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AB 14588

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission und erachtet die Reduktion des Gewinnsteuersatzes um ein halbes Prozent als richtig, trotz der zu erwartenden Steuerausfälle von rund 300 Millionen Franken. Dies aus folgenden Gründen: Die Schweiz muss konkurrenzfähig bleiben, und ich möchte trotz des Votums von Herrn Strahm darauf hinweisen, dass der Standortwettbewerb läuft und funktioniert. Aufgrund der steuerlichen Entlastungen, vor allem im benachbarten Ausland, verliert die Schweiz sukzessive ihren komparativen Steuervorteil, dem sie massgeblich ihren Wohlstand mitverdankt. Wir wissen nicht erst seit der von der Konjunkturforschung Basel AG initiierten Forschungsaufgabe, dass die fiskalischen Belastungen von Unternehmen in der Schweiz tiefer liegen als jene der süddeutschen und ostfranzösischen Nachbarregionen. Bei der Reduktion der Gewinnsteuer geht es denn auch darum, dass der komparative steuerliche Vorteil nicht verloren geht; das ist hier die Frage. Für uns als offene und kleine Volkswirtschaft ist dies überlebenswichtig.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, welches die wirtschaftliche Doppelbelastung von juristischen Personen und Anteilsinhabern kaum korrigiert. Das genannte Forschungsprojekt der Konjunkturforschung Basel AG ist daher mit Vorsicht zu geniessen. Entscheidend ist letztlich die gesamte Steuerbelastung eines Wirtschaftssubjektes, und hiefür ist logischerweise die wirtschaftliche Doppelbelastung mit in Betracht zu ziehen.

Der Bericht der EFD-Arbeitsgruppe "Standortstudie" hat zu Recht festgestellt - hier möchte ich nochmals Herrn Strahm ansprechen -, dass sich der internationale Steuerwettbewerb verschärft. Zur generellen Senkung des Steuersatzes hat sich dieser Bericht nicht geäussert. Die CVP-Fraktion legt Wert darauf, dass das EFD die internationale Steuerlage aufmerksam verfolgt. Sie bedankt sich auch ausdrücklich bei Herrn Bundesrat Villiger für die diesbezüglich klare Bekundung seines Willens, behaftet ihn aber auch dabei.

Steuerentlastungen sind im Übrigen nicht immer nur statisch zu betrachten. Sie führen nämlich in der dynamischen Betrachtungsweise regelmässig zu Mehreinnahmen. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Steuerentlastung dürfte daher die Ausfälle überkompensieren. Weiter ist mit Entschiedenheit der Behauptung entgegenzutreten, dass von der Reduktion des Steuersatzes vor allem die Grossunternehmen profitieren. Das ist nicht richtig, Herr Strahm. Von der Reduktion [PAGE 1195] des proportionalen Steuersatzes profitieren alle juristischen Personen verhältnismässig gleich, die Reduktion führt daher insbesondere auch zu einer Entlastung der förderungswürdigen KMU.

Die CVP-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass trotz der geringfügigen Senkung des Gewinnsteuersatzes eine Unternehmenssteuerreform durchzuführen ist, welche unser Steuersystem international wettbewerbsfähiger macht. Dabei ist insbesondere die wirtschaftliche Doppelbelastung von juristischer Person und Anteilsinhaber wenn nicht zu beseitigen, so doch massiv zu reduzieren.

Ich bitte Sie, den Eventualantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) abzulehnen. Die Vermischung von Steuern und Lehrlingsausbildung ist systematisch falsch.