AB 145884
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-05-31
Wortprotokoll
Ich kann die Bedenken nachvollziehen, die in Ihrem Rat in der Frühjahrssession und auch heute wieder gegen eine griffigere Bestimmung zu missbräuchlichen Geschäftsbedingungen geäussert wurden. Weil ich diese Bedenken nachvollziehen kann, habe ich mich im Ständerat für einen Kompromiss engagiert.
Es ist folgerichtig, dass ich im Namen des Bundesrates den Kompromissvorschlag des Ständerates vom 17. März auch in Ihrem Rat unterstütze. Er trägt den in Ihrem Rat vorgebrachten Bedenken zumindest in zweierlei Hinsicht Rechnung: Erstens schränkt er den Geltungsbereich auf AGB ein, die gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verwendet werden. AGB unter Gewerbetreibenden werden damit nicht erfasst. Damit wird der Einwand, Artikel 8 gehe weiter als die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln, die nur gegenüber Verbrauchern gilt, entkräftet. Zweitens wird Artikel 8 Buchstabe a des bundesrätlichen Entwurfes gestrichen. Damit sind entgegen Treu und Glauben erheblich von der gesetzlichen Ordnung abweichende AGB nicht per se mit dem Verdacht der Unlauterkeit behaftet. Sie sind nur unlauter, wenn sie ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten schaffen. Damit wird den in Ihrem Rat ebenfalls geäusserten Bedenken Rechnung getragen, Buchstabe a schränke die Vertragsfreiheit zu stark ein, da gemäss diesem Buchstaben bei einer erheblichen Abweichung von dispositivem Recht automatisch ein Verdacht auf eine missbräuchliche Klausel entstehe, obwohl es gerade Sinn des dispositiven Rechts sei, dass von ihm abgewichen werden könne.
Der Kompromissvorschlag des Ständerates ist praktisch identisch mit der entsprechenden Generalklausel der europäischen Richtlinie über missbräuchliche Klauseln.
Ich bitte Sie deshalb, die verbleibende Differenz im Sinne des Kompromissvorschlages des Ständerates bzw. des Antrages der Minderheit Ihrer Kommission zu bereinigen.