Hess Hans · Ständerat · 2013-06-06
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06
Wortprotokoll
Das Gesetz sieht in Artikel 7 und in Artikel 2 Absatz 3 vor, dass Unternehmen, die der Bund für die Erfüllung von Schutzaufgaben im Ausland einsetzt, dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister in seiner Fassung vom 9. November 2010 beitreten müssen. In Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b ist die Aufzählung so formuliert, dass der Beitritt zum Verhaltenskodex und die Einhaltung von dessen Bestimmungen alternativ verstanden werden könnten. Das widerspricht dem, was in Artikel 7, den ich vorhin erwähnt habe, vorgesehen ist.
Ich mache Ihnen beliebt, Artikel 31 so zu ändern, wie das die Kommission beantragt.