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Minder Thomas · Ständerat · 2013-06-06

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06

Wortprotokoll

Mit diesem neuen Bundesgesetz schiessen wir bei der ursprünglichen Idee, Söldnerfirmen in der Schweiz oder die Anheuerung von Personen zum Söldnertum zu verbieten oder auch klarer zu regeln, übers Ziel hinaus. Diese Vorlage ist der Aufbau einer Bürokratie. Wir sprechen von gerade einmal zwanzig Schweizer Firmen, welche im Ausland private Sicherheitsdienstleistungen anbieten. Für die Überwachung dieser Firmen plant - wir haben es vom Sprecher gehört - das EDA einen Aufwand von jährlich zirka einer Million Schweizerfranken bei maximal sieben Vollzeitstellen. Die Verhältnismässigkeit ist hier also nicht mehr gegeben. Wenn sieben Leute zwanzig Firmen überwachen müssen, ist die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben.

Wenn wir das Söldnertum in der Schweiz und die Anheuerung von Söldnern durch Schweizer Firmen klarer regeln wollen - was wir alle wollen -, so genügen ein oder zwei zusätzliche Artikel im bestehenden Militärstrafgesetz, ohne dass gleich eine ganze Überwachungsorganisation im EDA mit wiederkehrenden Kosten aufgebaut wird. Wir können nicht dauernd den Abbau von Bürokratie für Schweizer Unternehmen propagieren und uns gleichzeitig sogar bereiterklären, ein neues Bundesgesetz zu erlassen. Dieses neue Bundesgesetz wäre das pure Gegenteil: eine Handvoll Beamte, welche zwanzig Firmen und die Überwachung einer Privatperson oder auch eines Gebäudes im Ausland prüfen - nicht bewilligen, das stimmt, aber prüfen - und allenfalls verbieten müssten. Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Beamten früher oder später sehr schnell auf die Idee kämen, das vor Ort, also im Ausland, begutachten zu wollen, und so zusätzliche Reisekosten anfallen würden.

Der Sprecher der Kommission hat es erwähnt: Die zentrale Frage bei dieser Vorlage ist die schwierige Kontrolle im Ausland. Es geht ja vor allem um Krisengebiete. Eine solche Überwachung aus der Schweiz heraus wäre sehr schwierig, in meinen Augen fast unmöglich. Eine Schweizer Firma oder eine Schweizer Holdinggesellschaft kann sehr leicht über eine ausländische Organisation, die sie juristisch nicht besitzt, sondern nur kontrolliert, eine Rekrutierung von Söldnern vornehmen. Bei solchen Umgehungsmöglichkeiten, die für mich die Pièce de Résistance dieser Vorlage darstellen, ist es extrem schwierig, gerade in Krisengebieten - davon sprechen wir in dieser Vorlage - eine sinnvolle Kontrolle und Überwachung aus der Schweiz heraus aufzubauen oder zu betreiben. Wenn eine Schweizer Firma Söldner anheuern will, so ist sie, auch mit dem neuvorgeschlagenen Bundesgesetz, sicher so clever, das verdeckt und nicht offiziell zu machen. Kriegerische Absichten und Tätigkeiten verletzen fast immer irgendein bestehendes Gesetz; das wäre auch hier der Fall.

Ich möchte des Weiteren an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass keine der diversen Motionen - es sind in diesem Zusammenhang fünf Kommissionsmotionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, die die Schaffung dieses Gesetzes ausgelöst haben - vom Ständerat angenommen wurden, weder die Motion 11.3128 noch die Motionen 11.3009, 11.3010, 11.3011 oder 11.3012. Unser Rat hat einzig die Motion 10.3639 der SiK-SR angenommen, welche ebenfalls vom Bundesrat angenommen wurde. Diese Motion will ein Verbot für Firmen, welche in Konflikten in Krisengebieten Schulung und Beratung von Armeen anbieten.

Wir sind uns, wie gesagt, einig, dass wir weder in der Schweiz noch im Ausland Söldnertruppen oder die Hilfe von Söldnern wollen. Wir können das - ich habe es erwähnt - problemlos mit den bestehenden Gesetzen, insbesondere mit dem Militärstrafgesetz, regeln, ohne gleich eine Verwaltungs- und Überwachungsorganisation aufzubauen. Das Militärstrafgesetz beinhaltet schon heute die Möglichkeit einer Bestrafung bei solchen Vergehen.

Ich bitte Sie, diese Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen.