Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-06
Wortprotokoll
Zuerst zu Herrn Germann: Es wird hier also nicht Krethi und Plethi erfasst, sondern man hat die Begriffe schon sehr genau definiert. Ich sage es gerne noch einmal: Der Betrieb und Unterhalt von Alarmanlagen und -zentralen per se fällt nicht mehr unter das Gesetz. Das war in der Vernehmlassungsvorlage jedoch noch drin. Ich weiss nicht, ob das Unternehmen das nicht gesehen hat, dass man das jetzt nicht mehr drin hat.
Hingegen muss ich Ihnen schon sagen: Ob jetzt eine bewaffnete Patrouille aufgrund eines elektronischen Alarms, aufgrund eines Hilferufs oder aufgrund - ich weiss nicht - eines Anrufs ausrückt, ist ja nicht relevant. Es ist nicht relevant, warum eine bewaffnete Patrouille vor Ort geht, sondern die Frage ist, ob sie bewaffnet ist und was sie dort macht. Diese Tätigkeit schaut man an. Sie ist auch nicht per se verboten.
Aber hier bei den Definitionen können Sie doch nicht eine Abgrenzung machen. Das Risiko besteht eben darin, was diese bewaffnete Patrouille macht oder was sie darf und was nicht und wo sie ihre Dienstleistung erbringt. Wichtig ist nicht, warum eine bewaffnete Patrouille ausrückt. Diese Differenzierung macht einfach keinen Sinn.
Wenn Sie vorhin gesagt haben, wir würden das Gesetz für zwanzig Unternehmen machen, dann muss ich schon sagen, dass Sie das ja gar nicht wissen; das ist nur das, was jetzt bekannt ist. Sie wissen erst, wie viele entsprechende Unternehmen in der Schweiz tätig sind, wenn diese dann der Meldepflicht unterstehen. Aber hier würden Sie etwas für nur ein Unternehmen machen. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, das bei den Definitionen zu regeln.
Ich bitte Sie, den Einzelantrag Germann abzulehnen.