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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-06-11

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu dem, was Frau Rickli gerade gesagt hat, geht es nicht um Schlupflöcher. "Schlupflöcher" würde ja heissen, dass der Gesetzgeber einem Täter ermöglichen würde, gewissermassen durch die Hintertüre hinauszuspazieren - und nichts würde passieren, obwohl der Täter gefährlich wäre.

In Absatz 4 geht es darum, dass nach bestandener Probezeit ein neuer Entscheid gefällt wird, und in Absatz 5 geht es darum, dass der Täter einen Antrag stellen kann, der dann beurteilt wird. Sie müssen schon sagen, was Sie meinen, Frau Rickli: Sie formulieren ein unbegründetes und abgrundtiefes Misstrauen gegen jede gesetzliche Anordnung, die eine Überprüfung durch eine Behörde vorsieht. Das ist der Kern Ihres Ansinnens. Und genau deswegen ist die vom Bundesrat vorgesehene Kaskade in diesem Gesetz richtig, weil sie - verhältnismässig und stufenweise - den zuständigen Behörden, seien es Vollzugsbehörden oder Gerichte, eine Neuüberprüfung nach Eintreten bestimmter Tatbestände, hier im Sinne von bestandener Probezeit, ermöglicht.

Wir wollen keine absolute Regelung. Wir wollen, dass es immer wieder die Möglichkeit der Überprüfung gibt. Es stimmt, es gibt Fehler. Aber Sie können nicht, weil es Fehler, weil es Fehlentscheide gegeben hat, einfach nur generelle damoklesschwertartige Lösungen vorsehen, die eine Überprüfung durch ein Gericht nie mehr zulassen. Das ist die falsche Anlage Ihres Minderheitsantrages.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen und dem Aufbau des Bundesrates, der überlegt ist, Rechnung zu tragen und ihm zuzustimmen.

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