Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-06-11
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Die vom Bundesrat unterbreitete und vom Ständerat gutgeheissene Vorlage geht - wie wir bereits gehört haben - auf zwei identische Motionen der Kollegen Jositsch und Janiak im Nationalrat und im Ständerat zurück, die die Verfolgungsverjährungsfrist bei Wirtschaftsdelikten verlängern wollen. Da der Begriff "Wirtschaftsdelikt" nicht präzis definiert ist, schlägt uns der Bundesrat - und mit ihm der Ständerat - eine Erhöhung der Verfolgungsverjährungsfrist von sieben auf zehn Jahre für jene Vergehen vor, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden können.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt eine Erhöhung der Verfolgungsverjährungsfrist aus folgenden Gründen ab: Die Vorlage erfasst sämtliche Delikte des Kern- und des Nebenstrafrechts und geht in ihrer Wirkung deshalb weit über das von den Motionen ursprünglich gesetzte Ziel hinaus. Nicht weniger als 33 Tatbestände des Kern- und des Nebenstrafrechts würden neu unter die Verfolgungsverjährungsfrist von zehn Jahren fallen, darunter z. B. die Sachentziehung, die Zechprellerei oder das Erschleichen einer Leistung. Es ist eben gerade nicht so, wie es meine Vorrednerin ausgeführt hat, dass schwere Tatbestände wie Geldwäscherei usw. betroffen sind, sondern es geht um 33 Delikte im Kern- und im Nebenstrafrecht.
Die beiden Motionen gingen im Wesentlichen auf Frustrationen aus den Fällen Swissair und "Oil for Food" ein. Nun ist aber zu beachten, dass dies altrechtliche Fälle sind und dass mit der StGB-Revision von 2001/02 dem Wunsch nachgekommen wurde, dass die Verjährung nicht mehr eintritt, wenn vor Ablauf der Frist ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist.
Ich möchte Ihnen das Grundziel der Verjährung in Erinnerung rufen, wonach nach einer angemessenen Zeitdauer dem Umstand Rechnung zu tragen sei, dass mit der Zeit das Strafbedürfnis abnimmt und die Beweisschwierigkeiten stark zunehmen. Eine generelle Verlängerung der Frist für die Strafverfolgungsverjährung für weite Teile des Kern- und des Vermögensstrafrechts steht im Widerspruch zu diesem Grundziel. Es kommt hinzu, dass eine generelle Verlängerung der Frist für die Strafverfolgungsverjährung höhere Strafverfolgungskosten generiert, ohne dass diesen ein kriminalpolitischer Mehrwert gegenüberstünde.
Die FDP/die Liberalen stehen ein für Rechtssicherheit. Dazu gehört das Verjährungsrecht, das in besonderem Masse zeitliche Konstanz erfordert. Es darf nicht sein, dass wir das ganze Verjährungssystem aufgrund zweier Vorfälle ändern, deren Beurteilung zudem auf einer heute nicht mehr existierenden rechtlichen Grundlage basierte. Es ist nämlich auch zu beachten, dass es zahlreiche übergangsrechtliche Probleme gäbe, wenn wir das Verjährungssystem erneut revidieren würden.
Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie daher, nicht auf diese Vorlage einzutreten und der starken Minderheit Caroni zu folgen.