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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-06-11

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Wir ersuchen Sie, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Die Intention der Vorlage war ja, schwere Wirtschaftsdelikte einer längeren Verjährungsfrist zuzuführen. Es wurde nun eine Lösung gefunden, die nicht einfach explizit auf dem aufbaut. Man kann sich durchaus fragen, ob die gewählte Lösung die bestmögliche ist. Ich glaube aber, es hätte sich in der gegebenen Zeit kein Konsens für eine andere ergeben. Das heisst, dass wir jetzt von der Lösung ausgehen müssen, die da ist. In einem gewissen Sinn sind die Bedenken, die jetzt von Frau Markwalder mit einem Beispiel angeführt worden sind, durchaus berechtigt; sie sind aber mit Bezug auf den Haupteffekt der Vorlage, dass bei Fällen von schweren Wirtschaftsdelikten nun tatsächlich eine bessere Verjährungssituation herrscht, als geringfügiger zu veranschlagen. Wir nehmen ja eigentlich eine gemässigte Erhöhung von drei Jahren vor, das heisst, dass man jetzt auch nicht den Teufel an die Wand malen muss.

In diesem Sinne ist es richtig, wenn ausgeführt wurde, dass bei Wirtschaftsstraffällen eine Verjährung eintreten kann, die es verunmöglicht, diese Fälle tatsächlich zeitgerecht abzuschliessen. Manchmal ist schon allein die Materialsammlung, das Zusammenstellen von Beweismitteln auch zeitlich derart belastend, dass die heutige Verjährungsfrist zu kurz ist. In diesem Sinne ist das eine Vorlage, die in die richtige Richtung zielt und die bezüglich Verjährung auch eine gewisse Waffengleichheit zu anderen Bereichen des Strafrechts herstellt. Wir stimmen dieser Vorlage zu.

Es wurde z. B. der Fall Swissair als Grund für diese Vorlage angeführt. Da möchte ich auf Folgendes warnend hinweisen: Ich glaube nicht, dass es beim Fall Swissair letztlich ein Verjährungsproblem gab. Der Fall wurde eigentlich zügig abgewickelt. Zudem haben wir jetzt eine neue Verjährungssituation bezüglich des erstinstanzlichen Urteils. Es gibt aber ein Beweisproblem, das Ihnen diese Verjährungsvorlage nicht abnimmt, das heisst, das Hauptproblem beim Fall Swissair, dass nämlich der subjektive Tatbestand nicht zu beweisen war, ändert sich mit dieser Vorlage um kein "My". Man muss jetzt auch nicht falsche Erwartungen wecken.

Wir brauchen nicht nur angepasste längere Verjährungsfristen, sondern wir brauchen auch eine zügigere Untersuchungsführung und besser ausgebildete Untersuchungsbehörden. Manchmal habe ich eben das Gefühl, dass Fälle nicht einfach nur an der Verjährungsfrist scheitern, sondern an einem nicht unbedingt sehr zielführenden Vorgehen der Untersuchungsbehörden, die einfach ad infinitum Materialien sammeln und dann merken, dass alles schon verjährt ist. Das ist das Problem. Wir haben zu wenig geschaut, dass wir in unseren Untersuchungsbehörden Topleute haben. Vielleicht ist tatsächlich die Spezialanwaltschaft der Staatsanwaltschaft Zürich ein positives Beispiel dafür, dass mit Leuten, die in diesen Dossiers über längere Zeit am Ball sind, etwas erreicht werden kann. Ich hoffe, dass auch die Bundesanwaltschaft, soweit sie mit solchen Fällen befasst ist, künftig tatsächlich Leute bekommt, die solche Untersuchungen gezielter angehen. Eine Untersuchung braucht von Anfang an ein klares Konzept; es fragt sich, was überhaupt an strafbaren Delikten infrage kommt. Man muss dann gewissermassen induktiv von diesem Konzept ausgehen und nicht einfach mal schauen, was es alles an Materialien gibt.

Ich will keine Belehrung machen. Aber ich will darauf hinweisen, dass diese Vorlage natürlich jetzt mit Bezug auf die Untersuchungsbehörden nicht zu einem Bequemlichkeitsgrund werden darf. Die positiven Seiten der Vorlage überwiegen. Ich ersuche Sie namens der grünen Fraktion um Zustimmung.