Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14
Wortprotokoll
Es ist so, dass diese Fragen schon bei der Einführung des Informationssystems Ausweisschriften (ISA) im Jahr 2003 nicht unbestritten waren respektive bereits damals diskutiert wurden. Um den Ängsten und Vorbehalten gegenüber einer zentralen Speicherung der Ausweisdaten Rechnung zu tragen, haben damals Bundesrat und Parlament festgelegt, dass das ISA eine reine Administrativdatenbank sei und dass die Nutzung für polizeiliche Zwecke wie Fahndung und Ermittlung ausgeschlossen werde. Das hat man damals so festgehalten. Es wurde intensiv diskutiert, das darf ich Ihnen sagen.
Dass die Polizei Interesse daran hat, einen erweiterten Zugriff zu haben, dafür habe ich Verständnis. Wir aber werden [PAGE 192] hier immer wieder abwägen und bedenken müssen, unter welchen Voraussetzungen man diese Datenbanken eingeführt hat. Nachher möchte ich Ihnen zudem ausführen, was die Polizei heute schon alles tun kann, denn es ist nun vielleicht der Eindruck entstanden, der Polizei wären die Hände gebunden und sie könnte ihre eigentliche Aufgabe nicht wahrnehmen, wenn sie den gewünschten Zugang zu diesem Informationssystem nicht bekommt. Aber dass sich die Polizei einen erweiterten Zugang wünscht, ist nachvollziehbar.
Übrigens hat sich auch der Nachrichtendienst dafür interessiert, mehr Zugang zu erhalten, als er heute hat. Der Bundesrat hat auch hier gesagt, dass er sich an die Versprechungen halten will, die man im Rahmen der Einführung des ISA abgegeben hat, weil das damals intensiv diskutiert worden ist.
Bundesrat und Parlament haben diese klare Zweckbestimmung beim Erlass und auch bei der Revision des Ausweisgesetzes mehrmals explizit festgehalten. Es wurde soeben erwähnt: Bei der Volksabstimmung über die Einführung des biometrischen Passes im Jahr 2009 versicherte man der Schweizer Bevölkerung in der Botschaft des Bundesrates, dass das ISA nicht für polizeiliche Zwecke verwendet werden dürfe. Die Vorlage wurde damals mit einem Jastimmenanteil von 50,1 Prozent äusserst knapp angenommen. Man kann davon ausgehen, dass es auch ein Element für die Annahme war, dass man gesagt hat, hier gebe es klare Grenzen, daran werde man sich halten, darauf könne sich auch die Bevölkerung berufen. Es gab in der Folge verschiedene Vorstösse im Parlament, um die Datenbank abzuschaffen, weil eine Ausweitung der Nutzung der Datenbank befürchtet wurde, auch das gab es von der anderen politischen Seite. Immer hat der Bundesrat dasselbe gesagt: Es gibt keine Ausweitung, wir halten uns an das, was man damals abgemacht hat.
Auch wir wollen die Datenbank selbstverständlich nicht abschaffen. Ich möchte aber in aller Deutlichkeit sagen, dass Polizei und Grenzwachtkorps nicht unterschiedlich behandelt werden, wie das mehrmals gesagt bzw. behauptet wurde. Für eine Ausweiskontrolle anhand eines vorgelegten Ausweises haben Grenzwachtkorps und Polizei denselben Zugriff auf die Ausweisdatenbank. Die Kantonspolizei Zürich kontrolliert am Flughafen Zürich beispielsweise täglich problemlos Tausende von Ausweisen bei Grenzkontrollen. Dies sind meine Bemerkungen, um dem Eindruck entgegenzuwirken, die Polizei könne ihre Arbeit nicht machen.
Die Motion verlangt jetzt aber, dass der Polizei der Zugriff auf die gespeicherten Daten auch dann ermöglicht wird, wenn sie z. B. für Fahndungen oder für andere Zwecke ein Foto oder die Personalien einer Person haben möchte, ohne dass eine entsprechende richterliche Genehmigung vorliegt oder beigebracht werden kann. Das ist der Unterschied, und es ist das, was der Bundesrat eben nicht will, weil wir die Ausweisdatenbank unter diesen Voraussetzungen eingerichtet haben.
Dem Antrag einer richterlichen Behörde auf Dateneinsicht wird in der Regel umgehend entsprochen. Wenn ein solcher vorliegt, kann sehr schnell reagiert werden. Auch kurzfristige Anfragen von richterlichen Behörden ausserhalb der Bürozeiten können vom Bundesamt für Polizei problemlos bearbeitet werden. Das heisst, die Möglichkeit einer direkten Abfrage der Ausweisdatenbank durch die Polizei ist nicht erforderlich. Noch einmal: Wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt, kann sehr schnell gehandelt werden.
Sind die Daten zur Erfüllung der Aufgaben zwingend notwendig und kann eine richterliche Aufforderung vorgelegt werden, dann werden die Daten zur Verfügung gestellt. Das ist die heutige Ausgangslage. Dem Interesse der Polizei an den Informationen kann man damit gebührend Rechnung tragen, und gleichzeitig wird - was der Bevölkerung eben auch sehr wichtig war - der Schutz der Daten gewährleistet. Das ist miteinander vereinbar, das haben wir damals bereits so dargelegt. Ich bitte Sie auch, hier nicht von einem Täterschutz zu sprechen. Das wurde nicht hier getan, aber im Nationalrat. Die Polizei erhält die gewünschten Daten, wenn eine richterliche Behörde zum Schluss gelangt, dass dies notwendig und rechtens ist.
Die Motion verlangt, dass die Polizei Fotos und Personalien jetzt selbstständig und ungehindert in der Datenbank abfragen kann. Mit den genau gleichen Argumenten könnte zukünftig aber auch ein Zugriff auf die in der Datenbank ebenfalls gespeicherten Fingerabdrücke verlangt werden. Das ist dann so: Jetzt möchte man die Fotos, und nachher möchte man noch die Fingerabdrücke. Es ist dann die Meinung, dass wir heute den Zugriff - auch zu Fahndungszwecken - auf die Fotos ermöglichen und das nächste Mal dann auf die Fingerabdrücke. Ich glaube, wenn wir der Bevölkerung, gerade wenn es um die Speicherung von sensiblen Daten geht, hier Versprechungen machen, haben wir guten Grund, uns nachher auch daran zu halten. Das, was wir wollen, die Strafverfolgung, ist heute ja bereits möglich. Die heutige Regelung entspricht nämlich den Versprechungen an die Bevölkerung, und ich sage es noch einmal: Sie behindert die Arbeit der Polizei nicht.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Bundesrates und auch der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.