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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14

Wortprotokoll

Sie wissen, dass der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, die Lex Koller aufzuheben. Das Parlament wollte das damals, 2008, nicht tun und hat die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen, mit den entsprechenden Prüfungsaufträgen. Die Geschichte, die dann folgte, kennen Sie.

Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Imoberdorf. Ich glaube, es ist richtig, dass wir mit der Lex Koller nicht zu viele Hoffnungen verbinden, dass wir genau hinschauen, welches die Entwicklungen sind, wo sich Probleme zeigen. Vor allem dürfen wir nicht die Hoffnung haben, dass wir mit der Beibehaltung, mit der Nichtabschaffung der Lex Koller alle Probleme, die sich in den letzten Jahren gezeigt haben, lösen können.

Der Grund, weshalb der Bundesrat diese Motion heute unterstützt und auf eine Aufhebung der Lex Koller verzichten will, ist, dass sich in den letzten Jahren einiges verändert hat. Wie auch die Kommissionssprecherin gesagt hat, ist es eine Tatsache, dass heute Immobilien von der Wertanlage zur Ertragsanlage geworden sind; es sind sehr attraktive Investitionen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für ausländische Investoren, sondern auch für inländische; das ist absolut richtig. Von daher gesehen hat sich die Situation wirklich verändert. Herr Imoberdorf hat auch erwähnt, dass es in den Städten immer mehr Zweitwohnungen gibt; das ist auch eine Entwicklung - nicht nur in den Tourismusorten. Selbstverständlich hat die Zuwanderung ebenfalls zu vermehrter Nachfrage nach Wohnimmobilien geführt. Gleichzeitig sind die Mieten trotz tiefer Hypothekarzinsen und trotz grosser Bautätigkeit, besonders in den Städten, stark angestiegen. Auf der Angebotsseite führt namentlich die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative zu einer gewissen Verknappung.

Die Lex Koller untersagt ausländischen Personen im Wesentlichen den Erwerb von zwei Kategorien von Immobilien: erstens das nichtselbstgenutzte Wohneigentum - das sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeinheiten und Wohnbauland - und zweitens Ferienwohnungen ausserhalb der vom Kanton bestimmten Fremdenverkehrsorte. Würden wir die Lex Koller heute aufheben, so könnten natürliche und juristische Personen im Ausland diese Wohnimmobilien frei erwerben, also auch als reine Kapitalanlage. Das könnte die ohnehin angespannte Lage auf dem Wohnimmobilienmarkt zusätzlich verschärfen. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat jetzt an diesem Gesetz festhalten möchte.

Ich möchte aber betonen, wie das auch die Kommissionssprecherin getan hat, dass die Lex Koller nicht auf sämtliche Fragen eine Antwort gibt. Gerade in Bezug auf Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Immobilienmarkt, aber auch im Zusammenhang mit der Raumplanung und gerade auch im Zusammenhang mit der Zuwanderung stellen, müssen wir nach Instrumenten suchen, damit auch zukünftig genug günstiger Wohnraum vorhanden ist.

Wenn Sie heute diese Motion annehmen, dann bedeutet das für den Bundesrat nicht, dass er zu diesem Thema nicht auch weitere Überlegungen anstellen muss und anstellen wird. Er wird im Gegenteil die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt weiterhin intensiv verfolgen und Instrumente suchen, damit in Zukunft trotz dieser Veränderungen genügend günstiger Wohnraum vorhanden ist. Das ist die Aufgabe; diese ist nicht erledigt, auch wenn Sie heute diese Motion annehmen.