Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14
Wortprotokoll
Ich treffe auf meinem Arbeitsweg manchmal eine Richterin. Ich habe sie kürzlich gefragt, was sie vom elektronischen Rechtsverkehr halte. Dann hat sie mich angeschaut - sie war gerade daran, auf ihrem Handy E-Mails zu lesen - und gesagt: "Zum Glück sind wir am Verwaltungsgericht davon noch nicht betroffen." Dann hat sie wieder auf ihrem Handy weitergelesen. Was im Alltag eigentlich selbstverständlich ist, funktioniert im Verkehr mit Gerichten und Behörden einfach leider nicht oder noch nicht problemlos.
Die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs wird heute in jedem Kanton unterschiedlich gehandhabt, und das führt natürlich zu Unsicherheiten. Der elektronische Rechtsverkehr sollte in der gesamten Schweiz einheitlich abgewickelt werden können. Damit wir das erreichen, müssen Bund und Kantone am selben Strick ziehen, weil wir nur so Entwicklungen in die falsche Richtung vermeiden können. Die verschiedenen Verfahren sollen effizient ablaufen, und mit weniger Papierverkehr können wir sicher auch finanzielle Mittel sparen.
Ziffer 1 der Motion zielt darauf ab, den elektronischen Rechtsverkehr in allen Rechtsgebieten einheitlich umzusetzen. Der Bundesrat ist mit diesem Anliegen einverstanden, und er begrüsst die Stossrichtung dieser Motion. Für die einheitliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden wir aber verschiedene Erlasse anpassen müssen. Der Bund kann, das ist wichtig, nur Erlasse anpassen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, zum Beispiel die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung oder das Verwaltungsverfahren des Bundes. Ich konnte übrigens dann auch die erwähnte Verwaltungsrichterin beruhigen, weil zum Beispiel die Regelung des Verwaltungsverfahrens der Kantone hier nicht zur Diskussion steht.
Der Bund hat aber keine allgemeine Kompetenz, den Kantonen eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft vorzuschreiben. Wenn wir das ändern möchten, müssen wir die Bundeskompetenz neu schaffen, und dazu müssen wir dann auch die Verfassung ändern. Wie der Bundesrat gehe aber auch ich davon aus, dass die Motion nicht so zu interpretieren ist und sie somit keine Verfassungsänderung verlangt. Ich sehe, Herr Bischof sieht das auch so. Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen die Annahme von Ziffer 1.
In den Ziffern 2 bis 4 verlangt die Motion, direkt die Voraussetzungen für eine zentrale elektronische Aktenführung zu schaffen und dann auch Vorgaben zur Archivführung im Justizbereich von Bund und Kantonen zu erlassen. Weiter sollen auf Bundesebene die für die Umsetzung erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden. Dieser Auftrag ist für den Bundesrat einfach etwas zu eng formuliert.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen des Bundesrates die Ablehnung der Ziffern 2 bis 4. Für die konkrete Umsetzung sind ja verschiedene Varianten denkbar, die mit sehr unterschiedlichem Aufwand verbunden sind. Bevor wir uns hier definitiv festlegen, möchten wir diese Varianten zuerst ausarbeiten und dann auch die entsprechenden Auswirkungen aufzeigen. Das ist der Grund, weshalb wir Vorbehalte haben zu den Ziffern 2 bis 4.
Angenommen, der Ständerat würde die Motion in allen Punkten annehmen, dann würde ich mir erlauben, im Nationalrat im Auftrag des Bundesrates einen Antrag auf Abänderung der Ziffern 2 bis 4 zu stellen. Mit einem blossen Abklärungsauftrag möchte der Bundesrat erreichen, dass zuerst die verschiedenen Varianten der Umsetzung geprüft werden können. Dabei werden wir selbstverständlich auch die Kantone einbeziehen und auch den Umfang der erforderlichen Ressourcen genau abklären. Das sind die Hintergründe für die differenzierte Stellungnahme des Bundesrates.