Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Frühjahr 2011 beschlossen, Ihnen diese Motion zur Ablehnung zu beantragen, und zwar aus dem folgenden Grund: Wir möchten dem Lohngleichheitsdialog, der jetzt mehrfach erwähnt wurde, den ja die Sozialpartner lanciert haben, weiterhin eine Chance einräumen. Es wurde aber auch erwähnt, dass die Zwischenevaluation des Lohngleichheitsdialogs im Sommer 2011 doch ziemlich ernüchternd war. Damals nahmen nur gerade zwölf Unternehmen an diesem freiwilligen Projekt teil. Ich kann bestätigen, was Ständerat Rechsteiner gesagt hat. Es sind inzwischen 33 Firmen mit insgesamt 200 000 Mitarbeitenden, die sich diesem Lohngleichheitsdialog angeschlossen haben. Fünf weitere Firmen haben sich bereiterklärt teilzunehmen, nachdem ihnen ein Dreiergremium des Bundesrates einen Brief geschrieben hat. Sie sehen, es gibt einen positiven Trend. Gleichzeitig muss man sagen: Man ist natürlich noch weit vom Ziel entfernt, das man sich gesteckt hat, nämlich dass 100 Unternehmen bis im Frühjahr 2014 mit dabei sind.
Ich will damit sagen, dass ich die Ungeduld verstehe. Indem der Nationalrat diese Motion angenommen hat, ist diese Ungeduld zum Ausdruck gekommen. Man will, dass die Lohngleichheit jetzt durchgesetzt wird. Man verliert langsam die Geduld. Wenn man die Lohnstrukturerhebungen anschaut, die Ende 2012 erschienen sind und sich auf die Löhne 2010 beziehen, dann sieht man, dass der nichterklärbare Anteil des Lohnunterschieds zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft 8,7 Prozent betrug. Das sind 677 Franken pro Monat, die Frauen weniger verdienen als Männer. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es richtig ist, die Diskussion über staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit nicht jetzt zu führen. Ich teile die Auffassung Ihrer Kommission, diese Motion sei zu sistieren. Die Sistierung dauert nicht mehr so wahnsinnig lange.
Ich darf Ihnen versichern, dass für mich das Thema Lohngleichheit oberste Priorität hat. Sie haben dem Bundesrat [PAGE 196] aufgetragen, als Sie den Legislaturplan mit einer neuen Leitlinie zur Gleichstellung ergänzt haben, diesem Thema wirklich hohe Priorität einzuräumen. Ich werde dem Bundesrat im nächsten Jahr die notwendigen Grundlagen liefern, damit er über das weitere Vorgehen zur Durchsetzung der Lohngleichheit entscheiden kann. Zu diesen Grundlagen gehören die Evaluation des Lohngleichheitsdialogs, aber auch ein Rechtsvergleich über staatliche Behördeninstrumente, die in anderen Staaten angewendet werden, sowie eine Studie, die aufzeigt, welche staatlichen Instrumente bei der Durchsetzung der Lohngleichheit wirksam sein könnten. Das sind dann die Grundlagen, auf welchen der Bundesrat und dann selbstverständlich auch Sie entscheiden können, sollte der Lohngleichheitsdialog das, was man sich von ihm versprochen hat, bis im nächsten Frühjahr nicht einhalten können.
Ich teile deshalb die Auffassung Ihrer Kommission, die Motion sei im Moment zu sistieren. Ich finde das einen guten Entscheid.