Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-03-14
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-14
Wortprotokoll
Diese Motion soll sistiert werden. Bisher sehe ich auch keinen Gegenantrag. Ich möchte aber doch ganz kurz einige Ausführungen machen, weil es ein wichtiges Thema betrifft.
Sie haben es festgestellt: Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Gleichstellungsgesetz zu ändern und einen Kontrollmechanismus für die Löhne einzuführen. Letzterer soll sich nach den Kontrollmechanismen der bestehenden, geltenden Gesetze, welche den Arbeitsbereich betreffen, richten.
Ihre Kommission hat sich nicht mit den Details der Frage beschäftigt, welche Kontrollmechanismen hier überhaupt eingeführt werden können, sondern sie hat sich mit der Grundsatzfrage beschäftigt, in welche Richtung man hier weitergehen will. Sie wissen es - ich muss Ihnen diese Daten auch nicht lange in Erinnerung rufen -, dass seit 1981 die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung verankert ist. Seit 1988 besteht das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Und schliesslich ist seit Juli 1996 das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches jede Art der Diskriminierung im Bereich der Erwerbstätigkeit untersagt.
Es ging also um die Frage, wie man hier weiterkommen soll. Nun ist es wichtig zu wissen, dass der Bund im Jahr 2009 einen Lohngleichheitsdialog eröffnet hat. Dieser verfolgt das Ziel, die Unternehmen in der Schweiz zu motivieren, ihre Lohnstrukturen freiwillig zu überprüfen und gegebenenfalls konkrete Massnahmen zu ergreifen, falls Diskriminierungen ausgemacht werden. Im Moment ist also, wenn Sie so wollen, die Phase im Gang, in der ein freiwilliger Lohngleichheitsdialog umgesetzt wird und in der man hofft, dass die Unternehmen selber die Arbeit machen, die eine wichtige ist.
Man hat in der Kommission erfahren, dass der Dialog eher harzig angelaufen ist - man darf das vielleicht so sagen - und dass er unbedingt mehr Schwung erhalten sollte, und zwar Schwung in dem Sinn, dass man auch die Zeit hat, um die Unternehmen zum Mitmachen zu motivieren. Ansonsten drohen nämlich staatliche Kontrollen, und das wird, zumindest von der Mehrheit der Kommission, als der falsche Weg angesehen. Die Auswertung dieses Dialogs sollte bis Mitte 2014 vorliegen. Es ist deshalb die Meinung der Kommission, dass man diesem Lohngleichheitsdialog die Chance geben sollte, wirklich vorwärtszukommen. Wir sollten die Unternehmen motivieren, hier aktiv mitzumachen. Es wird an ihnen liegen, irgendwelche Diskriminierungen, so sie vorhanden sind, wirklich zu beseitigen. Das ist ein klares Anliegen aller Beteiligten. Es wäre aber richtig, wenn dies die Wirtschaft selber machen würde und nicht staatliche Kontrollen eingeführt werden müssten. Wenn dann die Ergebnisse vorliegen, also Mitte 2014, wird die WBK-SR das Thema aufgreifen und den Ergebnissen entsprechend handeln.
Aus dieser Optik beantragen wir Ihnen, diese Motion gemäss Artikel 87 des Parlamentsgesetzes zu sistieren.