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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2001-09-26

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Kollega Gysin hat den Minderheitsantrag im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen begründet. Ich möchte meinen Antrag insofern begründen, als ich die Argumentation von Kollega Gysin noch etwas ergänzen möchte. Mein Antrag geht etwas weniger weit; er hat aber insofern einen entscheidenden Vorteil, als ich verlange, dass das Gesetz, das wir nun auf dem Tisch haben, bereits im Jahr 2005 in Kraft treten soll. Mit dieser Klausel komme ich der ursprünglichen Mehrheit der Kommission entgegen, die die Gesetzesänderung auf das Jahr 2005 in Kraft treten lassen wollte. [PAGE 1243]

Wenn wir diesen Systemwechsel nun vornehmen, brauchen wir bei einem Inkrafttreten im Jahr 2005 in der Tat Übergangsregelungen. Anderseits ist es, wenn der Gesetzgeber legiferiert, auch angebracht, dass er dafür sorgt, dass ein beschlossenes Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt; da bin ich gleicher Meinung wie die Kommissionsmehrheit. Weshalb das Übergangsrecht? Wenn Leute vor kurzem Wohneigentum erworben haben, dann haben sie sich auf ein System eingestellt. Vor allem diesen Leuten müssen wir deshalb für eine gewisse Zeit eine Rechtssicherheit geben - Kollega Gysin hat das bereits erklärt.

Nun zur Gretchenfrage: Was kostet das? Ich glaube, diese Berechnung ist von allen Berechnungen, die im Zusammenhang mit der Eigenmietwertbemessung und -besteuerung angestellt werden, die absolut schwierigste. Diese Übergangsregelung ist von den Hypothekarzinsen abhängig - Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer werden den Systemwechsel innerhalb der Übergangsphase zu dem Zeitpunkt wählen, in dem er für sie als günstig erscheint. Wenn nun gesagt wird, das koste 150 oder 200 Millionen Franken im Jahr, dann ist das ein absolutes Maximum.

Ich behaupte: Diese Übergangsregelung kostet weniger, weil nicht alle Leute zum Voraus genau errechnen können, wann der Übergang für sie am günstigsten ist. Die Faktoren, die dabei zählen, habe ich erwähnt.

Noch ein Zweites: Wenn wir das neue Gesetz im Jahr 2005 in Kraft treten lassen, dann geben wir allen Rechtssicherheit, die im Sinn haben, in der nächsten Zeit Wohneigentum für sich zu erwerben. Das sind wir als Gesetzgeber unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Wir machen nicht Gesetze auf Vorrat und lassen sie erst im Jahr 2008 oder 2010 in Kraft treten.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Vermittlungsantrag zuzustimmen. Er geht etwas weniger weit als der Antrag der Minderheit I, trägt aber dem Umstand Rechnung, den Kollege Gysin in seinem Antrag formuliert hat.

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