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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-03-14

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-14

Wortprotokoll

Wir haben jetzt sehr viele juristische Belehrungen gehört. Ich bin nicht Jurist. Es geht ja hier um eine Rechtsfrage, und es geht auch um eine politische Frage. Wenn ich entscheiden muss in dieser Angelegenheit, so geht für mich eindeutig die politische der juristischen Frage vor. Dies darum, weil mein politischer Vorgesetzter, das Volk im Kanton Schwyz, zu dieser Frage klar Stellung bezogen hat.

Herr Kollege Stadler, es geht um die Frage: Wollen wir, dass jede Gemeinde das Recht hat, im Rat der Hundert zu Schwyz vertreten zu sein, ja oder nein? Das ist die Grundsatzfrage. Der Kanton Schwyz hat 30 Gemeinden, und unter diesen gibt es eine Anzahl von Gemeinden, in denen aufgrund ihrer Grösse, aufgrund fehlender Parteien, Herr Stöckli, gar kein Proporz stattfinden kann. Es gibt keine politische Auseinandersetzung und keinen politischen Wettbewerb. Der Kanton und die Bevölkerung haben klar entschieden, dass in diesen Gemeinden das Majorzwahlsystem gelten soll, indem jede Gemeinde in einer ersten Verteilung einen Sitz garantiert erhält. Damit sind 30 Sitze in einer ersten Verteilung einmal weg. Die anderen 70 Sitze werden dann im Proporz vergeben. Dass Gemeinden, die zu klein sind, in denen es keinen politischen Wettbewerb gibt und in denen es keine politischen Parteien gibt, dann nicht mehr zum Zuge kommen, ist klar. In allen anderen Gemeinden werden der zweite, der dritte bis hin zum zehnten und elften Sitz aufgrund des Proporzes vergeben. Wenn wir diesen Grundsatz nicht mehr respektieren, dann sagen wir diesen Gemeinden: "Ihr seid zu klein, ihr habt keine Bedeutung mehr, eure Bedeutung können wir höchstens noch im Rahmen der Wahlen in anderen Gemeinden in einem anderen Wahlkreis berücksichtigen." Genau das wollte das Schwyzer Volk nicht. Es wollte klar, dass auch die kleinste Gemeinde ihren eigenen Vertreter hat und ihre Bedürfnisse direkt im Kantonsparlament einbringen kann. Das war ein klarer Entscheid, basierend auf der langen Tradition und auch aufgrund der Erfahrungen, die man gemacht hat - diese waren nicht negativ.

Herr Stadler hat gesagt, es gehe um reine Machtsicherung. Dem muss ich vehement widersprechen. Ich habe die politische Arbeit begonnen, als im Rat der Hundert erst vier Kollegen, mit mir zusammen, sassen, die unsere politische Farbe vertraten. In zahlreichen Gemeinden waren diese Meinungen nicht gefragt bzw. fielen unter den Tisch. Vier Jahre später waren wir zehn, dann waren wir zwanzig, aber nicht, weil wir schöne Nasen und ein schönes Gesicht hatten, sondern weil wir wahrscheinlich im kleinen Gremium eine politische Arbeit geleistet haben, mit der wir uns Gehör und Achtung verschafft haben, und weil wir in verschiedene Gemeinden expandiert haben. Plötzlich waren wir die grösste Fraktion. Denjenigen, die jetzt das Gefühl haben, nicht gehört zu werden, weil sie im Moment zu klein sind, empfehle [PAGE 181] ich, die gleiche Aufgabe zu übernehmen und entsprechend zu arbeiten.

Wir gehen meines Erachtens einen sehr gefährlichen Weg. Wenn wir beginnen, Volksentscheide nicht mehr zu respektieren und damit die Kantonsautonomie - nicht etwa den Föderalismus, sondern die Kantonsautonomie - zu ritzen, zu verletzen und nicht mehr zu beachten, dann gehen wir schwierigen Zeiten entgegen. Wir werden einen schwierigen Weg gehen, wenn wir die Gerichte als unfehlbar betrachten. Weder Professoren noch Bundesrichter sind unfehlbar. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein derartiger Bundesgerichtsentscheid wieder einmal gekehrt wird.

Meines Erachtens haben wir - und das gilt vor allem für unsere Kammer, Herr Stöckli, für die sogenannte Chambre de Réflexion - dem Entscheid des Volks, des Souveräns in erhöhtem Masse Rechnung zu tragen, in einem höheren Mass, als das vielleicht im Nationalrat der Fall ist. Wenn wir das nicht mehr tun, dann werden Entscheide in den Kantonen oder generell Entscheide zu politischen Themen radikaler werden; davon bin ich überzeugt, das kann ich Ihnen garantieren. Ich habe radikale Entscheide nicht unbedingt gerne, die Entscheide müssen vielmehr ausgewogen sein. Darum möchte ich Sie heute dringend bitten, der politischen Frage die grössere Beachtung zu schenken als der juristischen.

Ich bitte Sie deshalb nochmals, entsprechend dem Antrag der Minderheit Föhn zuzustimmen.

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