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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-10

Wortprotokoll

Ich nehme zuerst Stellung zu den Vorlagen 1 bis 3. Der Bundesrat hat Ihnen in der Zusatzbotschaft aus dem Jahr 2010 beantragt, die sogenannte Zweikreiseregierung abzuschreiben. Die Zweikreiseregierung mit den Delegierten Ministerinnen und Ministern hatte der Bundesrat im Jahr 2001 vorgeschlagen. Im Jahr 2010 kam er aber, wie gesagt, mit neuen Vorlagen, mit einer Zusatzbotschaft. Indem Sie die Vorlagen 1 bis 3 abschreiben, können Sie sozusagen Tabula rasa machen und wieder von vorne eine Regierungsreform skizzieren, die Ihnen behagt.

Zur Verlängerung des Bundespräsidiums, zu den Vorlagen 4 und 5: Der Bundesrat hat Ihnen in dieser Zusatzbotschaft von 2010 eine Verlängerung des Bundespräsidiums auf zwei Jahre vorgeschlagen. Ich möchte Ihnen nochmals darlegen, warum der Bundesrat für eine Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidiums ist. Wenn die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident zwei Jahre hintereinander im Amt ist, dann kann sie oder er den Bundesrat aufgrund der gesammelten Erfahrungen besser leiten und kann auch die Koordinationsaufgaben besser wahrnehmen. Zudem können die Repräsentationspflichten, die ein Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin hat, besser erfüllt werden, wenn er oder sie eine längere Amtsdauer hat.

Man hat in Ihrer Kommission befürchtet, dass mit einer Verlängerung des Bundespräsidiums das Primus-inter-Pares-System beeinträchtigt würde. Man hat befürchtet, es käme zu internen Machtkämpfen um das Präsidium, weil nicht mehr alle Bundesratsmitglieder zum Zuge kämen, und das Kollegium könnte dadurch destabilisiert werden. Ich kann Ihnen versichern: Der Bundesrat teilt diese Befürchtungen nicht. Seiner Meinung nach handelt es sich hier um eine moderate Änderung des bisherigen Systems. Durch eine grössere Kontinuität im Präsidialamt können auch Erfahrungen und Kontakte besser genutzt werden, und das spielt vor allem auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, der Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin zuzustimmen und der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.

Ich komme noch zu den beiden Standesinitiativen Tessin: Ich verstehe das Anliegen der italienischsprachigen Schweiz vollumfänglich. Es ist in der Tat so, dass eine Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder die Chancen der italienischsprachigen Schweiz verbessern könnte, einen Sitz im Bundesratskollegium zu bekommen.

Der Bundesrat nimmt in dieser Phase der Beratung zu den Standesinitiativen noch keine Stellung. Aber aufgrund der Antworten des Bundesrates auf verschiedene parlamentarische Vorstösse in diesem Bereich und auch im Zusammenhang mit der Regierungsreform hat sich der Bundesrat bereits mehrfach bezüglich einer Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder ausgesprochen, und zwar hat er sich gegen eine Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder ausgesprochen. Er befürchtet, dass eine Vergrösserung des Bundesrates zu einem erhöhten Koordinationsbedarf zwischen den Departementen führen könnte, dass die Verfahrensabläufe komplizierter werden könnten und dass zusätzliche Verwaltungsstrukturen in der Bundeskanzlei und in den neuen Departementen geschaffen würden. Ausserdem gibt ja die Bundesverfassung der Bundesversammlung bei der [PAGE 1261] Wahl des Bundesrates als dessen Wahlbehörde bereits heute die Möglichkeit, den regionalen und sprachlichen Aspekten Rechnung zu tragen. Letztlich haben Sie es also selber in der Hand, dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Landesgegenden und sprachlichen Minderheiten ebenfalls in der Regierung vertreten sind. Die Geschichte unseres Bundesstaates zeigt, dass die kulturellen und sprachlichen Minderheiten, insbesondere auch die italienischsprachige Schweiz, insgesamt gar nicht so schlecht in der Regierung vertreten waren.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben.

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