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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-10

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-10

Wortprotokoll

Für heute ist eine gemeinsame Debatte über die Vorlagen 1 bis 5 sowie über die beiden Standesinitiativen Tessin 10.321 und 12.307 sowie über die Petition 12.2027 vorgesehen. Die Vorlagen 1 bis 3 beziehen sich auf die Botschaft und den Entwurf des Bundesrates von 2001, worüber Sie die Eintretensdebatte vor acht Jahren geführt haben. Die Vorlagen 4 bis 6 basieren auf der Botschaft und dem Entwurf des Bundesrates vom 13. Oktober 2010.

Kurz zusammengefasst und stark vereinfacht geht es bei diesen sechs Vorlagen um drei Fragen:

1. Wollen wir eine Vergrösserung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder? Dieser Vorschlag ist vom Ständerat in den bundesrätlichen Entwurf vom 19. Dezember 2001 eingeflossen, und zwar als Antwort auf den Vorschlag, neben den Bundesräten sogenannte Delegierte Ministerinnen und Minister zu ernennen, welche mit dem Bundesrat zusammen eine sogenannte Bundesregierung gebildet hätten. Diese [PAGE 1255] Idee ist vom Bundesrat später nicht mehr aufgenommen worden.

2. Es geht um die Frage der Amtsdauer des Bundespräsidiums: Wollen wir wie bisher das Bundespräsidium jeweils für ein Jahr oder neu für zwei Jahre bestellen? Dieser Vorschlag basiert auf dem Entwurf des Bundesrates vom 13. Oktober 2010, fand allerdings bereits im ständerätlichen Beschluss aus dem Jahre 2004 Aufnahme; der Ständerat wollte bereits damals die Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun erhöhen.

Diese beiden Fragenkomplexe werden heute in den Vorlagen 1 bis 5 behandelt, und um es vorwegzunehmen: Ihre SPK beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, die beiden Vorlagen 1 und 2 abzuschreiben. Die Abschreibung der Vorlage 3 ergibt sich dann daraus. Auf die Vorlagen 4 und 5 will Ihre Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht eintreten.

3. Es stellt sich ferner die Frage nach einer Erhöhung der Anzahl der Staatssekretäre und nach deren Verwendungsmöglichkeiten. Diese Vorlage 6 werden wir getrennt von der heutigen Diskussion am kommenden Mittwoch im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens weiter behandeln.

Die staatspolitisch relevanten Fragen in diesem Geschäft beziehen sich allerdings auf die Vorlagen 1 bis 5 bzw. auf die Frage der Grösse des Bundesrates und die Funktion und Amtsdauer des Bundespräsidiums. Nachdem Sie vor acht Jahren die Eintretensdebatte über die Vorlagen 1 bis 3 geführt haben, möchte ich heute nur noch auf die Vorlagen 4 und 5 eingehen, nämlich auf die Frage des zweijährigen Bundespräsidiums.

In dieser Frage wurden in der Subkommission der SPK und in der Plenarkommission verschiedene Varianten mitdiskutiert, beispielsweise eine analoge Verlängerung der Amtszeit der Präsidien von Nationalrat und Ständerat oder die Verknüpfung des Bundespräsidiums mit der Übernahme des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten. Beide Ideen sind schliesslich abgelehnt worden. Ferner ist die Einführung des Instrumentes des Misstrauensvotums oder der ausserordentlichen Gesamterneuerungswahl auf Antrag des Bundespräsidiums diskutiert und schliesslich verworfen worden.

Auch die Verteilung der Arbeitslast zwischen den verschiedenen Departementen durch die Bundesversammlung, also die Departementszuteilung durch die Bundesversammlung, oder die Unzulässigkeit eines Rücktrittes von Bundesratsmitgliedern während der laufenden Legislaturperiode sind diskutiert, samt und sonders aber verworfen und in der Plenarkommission nicht aufgenommen worden.

Ebenso sind die drei anderen Vorlagen diskutiert und entschieden worden. Die beiden Initiativen des Kantons Tessin 10.321 und 12.307 wurden abgelehnt, die erste mit 15 zu 9 Stimmen und die zweite mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Petition 12.2027 ist ohne Gegenstimme abgelehnt worden.

Sowohl in der Subkommission als auch in der Plenarkommission wurde so argumentiert, dass die einen mit einer Vergrösserung des Bundesrates eine Gefährdung des Kollegialitätsprinzips, eine Verwischung der Verantwortlichkeiten und eine Zunahme von Schnittstellen sahen. Die anderen, die Befürworter einer Vergrösserung, argumentierten hingegen dahingehend, dass die Qualität der Mitglieder des Gremiums für das Kollegialitätsprinzip ausschlaggebend sei und nicht die blosse Anzahl. Ferner seien die Aufgaben der Exekutive so vielfältig geworden, dass die Zahl der Mitglieder vergrössert werden müsse. Schliesslich seien in anderen Ländern die meisten der schweizerischen Departemente in zwei oder mehr Ministerien aufgeteilt.

Hier kommt nun das dritte Element hinzu, nämlich der Vorschlag des Bundesrates mit zusätzlichen Staatssekretären. Er schlägt nämlich anstelle der Aufstockung seines Gremiums die Aufstockung der Staatssekretäre vor, was Thema der Vorlage 6 von übermorgen sein wird. Aber wenn Sie sich heute für eine Vergrösserung des Bundesrates entscheiden, hat das selbstverständlich Einfluss auf die Frage der Vorlage 6.

Hinzu kommen noch die Argumente des Kantons Tessin. Auf diese Initiativen ist hier speziell einzugehen, sie sind Ihnen in der Eintretensdebatte vor acht Jahren noch nicht bekannt gewesen. Der Kanton Tessin schlägt in der Initiative 10.321 die Erhöhung der Mitglieder des Bundesrates von sieben auf neun tel quel vor. In der zweiten Initiative, 12.307, will er zusätzlich die Bundesverfassung so ergänzen, dass höchstens zwei Bundesratsmitglieder aus derselben Region kommen dürften. Diese zweite Initiative redet von sieben Grossregionen, für die dann diese Vorschrift gälte. In der Kommission brachte man Verständnis für die Situation des Tessins auf, und ein Teil der Kommission betrachtete dies als Zusatzargument für die Erhöhung der Anzahl der Bundesratsmitglieder. Die Gegner allerdings argumentierten so, dass es sich dieser Kanton eben auch schwermache, indem er in der jüngsten Vergangenheit nicht hinter valablen Kandidaturen gestanden habe; zudem hafte der zweiten Initiative die Unsicherheit an, wie denn die sieben Grossregionen definiert werden sollten.

Die SPK als Plenum hat sich, wie bereits erwähnt, mehrheitlich für die Abschreibung der Vorlagen 1 bis 3 entschieden. Sie beantragt Ihnen zudem mehrheitlich, auf die Vorlagen 4 und 5 nicht einzutreten, den Initiativen des Kantons Tessin nicht Folge zu geben und die Petition ebenfalls abzulehnen.