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Fiala Doris · Nationalrat · 2012-09-10

Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-10

Wortprotokoll

Am 5. Juni 2005 hat das Schweizervolk der Beteiligung des Landes an der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit zugestimmt. Die FDP-Liberale Fraktion stellt die Weiterführung des Schengen-Vertrages und insbesondere die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von IT-Grosssystemen nicht grundsätzlich infrage. Wir wissen um den Wert und um die Bedeutung des Vertrages für die Schweiz. Auch die Weiterentwicklung des Vertrages bzw. die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von IT-Grosssystemen möchte die FDP sicher nicht verhindern. Meine Fraktion ist aber dankbar dafür, dass die Kommission Anfang Juli einige Punkte doch sehr kritisch beleuchtet hat.

Insbesondere geht es um die finanziellen Konsequenzen von IT-Technologien. Diese Konsequenzen sind offenbar betreffend die Kosten noch nicht konkret abzuschätzen. Die Kosteneinschätzung auf Seite 19 der Botschaft hat so ein bisschen den Status einer Glaskugel der Wahrsagerin, wie es Nationalrat Gerhard Pfister von der CVP etwas populistisch, aber sehr richtig auf den Punkt gebracht hat in der Sitzung der APK. Kostenschätzungen mit Abweichungen von plus/minus 30 Prozent sind verunsichernd für uns Parlamentarier, weil einfach zu wenig verlässlich, zu wenig konkret, zu wenig abschätzbar.

Wir von der FDP/die Liberalen meinen daher, Eintreten sei zwar wünschbar, der Rückweisungsantrag der Kommission vom 2. Juli mit dem Auftrag, "zuerst die finanziellen, technischen und weiteren Auswirkungen auf die Schweiz abzuklären bzw. auszuhandeln", mache aber Sinn. Die Kommission hat dem von Walter Müller gestellten Antrag denn auch mit 13 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen Recht gegeben. Die Höhe der finanziellen Beiträge der Schweiz steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es können nur erste Schätzungen vorgenommen werden. Wir wissen lediglich, dass sie einem Prozentsatz der Gesamtausgaben der Agentur entsprechen, der gemäss dem Verteilschlüssel ermittelt wird, welcher in Artikel 11 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens und Artikel 8 Absatz 1 des Dublin-Assoziierungsabkommens festgelegt ist: "im Verhältnis des Prozentsatzes des BIP der Schweiz zum BIP aller teilnehmenden Staaten". Die Berechnungsart entspricht zwar einer gut eingeführten Regel, scheint der FDP aber einfach wenig konkret.

Die FDP-Fraktion ist zwar für Eintreten, bittet Sie aber im Sinne der Kommissionsmehrheit, wie das von Walter Müller vorgetragen wurde, um Rückweisung, damit die erwähnten Punkte konkret abgeklärt werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie unsere Überlegungen teilen.