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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2012-09-10

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2012-09-10

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion ist entschieden für die verdeckte Ermittlung. Die ausdrückliche Regelung der verdeckten Ermittlung und die Aufnahme der verdeckten Fahndung ins Strafprozessrecht sind zu begrüssen, das haben die Vorredner und Kommissionssprecher ausführlich erwähnt respektive werden das noch erwähnen.

Umstritten in dieser Vorlage sind die zwei Minderheitsanträge, welche verlangen, dass die Staatsanwaltschaft respektive der Untersuchungsrichter eine verdeckte Fahndung anordnen können, wenn der Verdacht besteht, ein Verbrechen werde voraussichtlich begangen. Die BDP-Fraktion zeigt grosse Sympathie für das Anliegen. Es macht Sinn, dass man versucht, Verbrechen zu verhindern. Es ist viel besser, wenn man dafür sorgt, dass es keine Opfer gibt, als nur nach der Tat die Täter zu überführen und zu bestrafen. Solche präventiven Massnahmen gehören jedoch systematisch nicht zu den Aufgaben der Strafbehörden und damit auch nicht in die Strafprozessordnung. Die verdeckte [PAGE 1265] Ermittlung und die Observation zur Verhinderung von Straftaten gehören ins Polizeirecht und sind damit eine kantonale Aufgabe. Mehrere Kantone wie Aargau, Bern, Obwalden, Schwyz, Thurgau und Zug haben dafür bereits gesetzliche Grundlagen geschaffen. In weiteren Kantonen sind diese Erlasse in Vorbereitung.

Auch wenn wir das Anliegen der Minderheit im Grunde genommen unterstützen, können wir ihm nicht zustimmen, weil es systematisch eben nicht in die Strafprozessordnung gehört.